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Die Jagd ist die älteste Form der Fleischbeschaffung,
doch beruhte das Recht zu ihrer Ausübung im Mittelalter
auf bestimmten Voraussetzungen. Zunächst war sie
an Grundeigentum gebunden, aber jedem Freien erlaubt.
Dem König war die Ausweisung von Bannwäldern
vorbehalten, deren alleinige Jagd ihm zukam.
Dieses Hoheitsrecht ging ab dem 13. Jahrhundert
als Lehen an die erstarkenden Territorien über.
Insassen von Klöstern und Einwohner der Städte
waren von der Ausübung der Jagd ausgeschlossen.
Bauern blieb lediglich die Bekämpfung von Schadwild,
wie die Beteiligung an der Jagd auf Wölfe und Bären.
Die Jagd wurde Adelsprivileg, ihre Ausübung diente
auch der Darlegung einer Rechtslage und
der Zurückweisung der Ansprüche fremder Herren.
Wildbret spielte jedenfalls für die Ernährung
der Burgbewohner nur eine nachgeordnete Rolle.
Spezielle Jagdwaffen entstanden erst gegen Ende des
Mittelalters. Zuvor wurde mit der Bewaffnung gejagt,
die auch im Krieg ihre Verwendung fand.