Plakatmotiv "Migrationen 1500-2005"

 

Zuwanderungsland Deutschland: Migrationen 1500-2005 - Die Hugenotten, Deutsches Historisches Museum
22. Oktober bis 12. Februar 2006, Ausstellungshalle von I.M. Pei - Logo DHM

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Die Ausgrenzung nichtsesshafter Menschen

 

Wirtschaftliche Not zwang viele Menschen, von Ort zu Ort zu ziehen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre Zahl wird für die Frühe Neuzeit auf durchschnittlich fünf bis zehn Prozent der Gesamtbevölkerung geschätzt. In Krisenzeiten lag diese Zahl weit höher.
In der Frühen Neuzeit war nur die kontrollierte Migration ‚nützlicher’ Untertanen erwünscht. Die Wanderungsbewegungen mobiler Randgruppen hingegen störten die ‚gute Ordnung’ der sesshaften Ständegesellschaft: Das ‚Fahrende Volk’ galt als Sicherheitsrisiko. Auch in der ansässigen Bevölkerung nahmen Vorurteile gegenüber nichtsesshaften Menschen zu.

  Der Kesselflicker
 


Der Kesselflicker


Der Korbmacher

 

Der Korbmacher

 
Teile einer Serie von vier Darstellungen zum 'Fahrenden Volk’
Wohl Süddeutschland, um 1750
Öl auf Holz, 30,0 x 37,0
Ottobeuren, Klostermuseum Abtei Ottobeuren, 63/18 b und 63/18 c

 

Die zwei Gemälde zeigen einen Kesselflicker und einen Korbmacher bei der Arbeit. Besonderes Augenmerk hat der unbekannte Künstler auf die detailreiche und realistische Schilderung der einzelnen Tätigkeiten gelegt. Der Kesselflicker überprüft einen dreibeinigen Kessel auf undichte Stellen. Mit Zange und Hammer wird er ein pilzförmiges Metallstück in das Leck treiben und es von innen festklopfen.
Die zwei weiteren Bilder der Serie zeigen einen Siebmacher sowie einen Scheren- und Glasschleifer. Die Herkunft der Bilder ist nicht bekannt. Ihre naive Darstellungsweise lässt einen „Volkskünstler“ vermuten. Vielleicht hingen die Bilder einst in einer Wirtschaft oder einer Herberge.

Unzählige Polizeiordnungen, Edikte und Mandate der frühmodernen Obrigkeiten diskriminierten und kriminalisierten Bettler, Vaganten und „herrenloses Gesindel“. Man unterstellte ihnen pauschal Müßiggang, Diebstahl und Raubmord. Bei einer Festnahme drohte die Abschiebung über die nächste Grenze. Hausierer und andere ambulante Gewerbe wurden aus wirtschaftlichem Interesse zwar geduldet, galten aber ebenfalls als verdächtig. Sie unterlagen strenger Kontrolle.

 

  Bettlerverordnung für das Kurfürstentum Brandenburg
 


Bettlerverordnung für das Kurfürstentum Brandenburg



Berlin 16. August 1695, Druck, 32,0 x 42,0
Berlin, Deutsches Historisches Museum, Do 2000/98

 

Diese Verordnung der kurfürstlich brandenburgischen Kommissare für das Armenwesen von 1695 enthielt neben einem allgemeinen Bettelverbot auch Bestimmungen zur Unterstützung Notleidender. Die massenhafte „unverschämte Bettelei“ wurde als Ursache öffentlicher „Unordnungen“ ausgemacht. Die Verordnung unterschied zwischen „leichtfertigen Bettlern“ und „wahrhaft Armen und Notleidenden“. Besonders die Städte wurden zum Ziel einer wachsenden Zahl von Armen. Durch verschiedene Maßnahmen wollte man diese Form unerwünschter Zuwanderung abwehren.

Über den nebenstehende Button haben Sie die Möglichkeit, den Bericht über den Lynchmord an einem Bettler anzuhören. Während aus den überlieferten Akten sehr viele Informationen über die Lebensumstände der Täter zu erhalten sind, bleibt das Mordopfer vom äußersten Rand der Gesellschaft jedoch namenlos.

Der Tod eines Bettlers in der Frühen Neuzeit
Auf der Grundlage von: Otto Ulbricht, Der Tod eines Bettlers: dörfliche Lynchjustiz 1727. Ein Experiment in Narration und Analyse, in: Historie und Eigen-Sinn. Festschrift für Jan Peters zum 65. Geburtstag, hg. von Axel Lubinki / Thomas Rudert / Martina Schattkowsky, Weimar 1997, S. 380-397
Mit freundlicher Genehmigung des Autors

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  Reliefstein vom Alten Rathaus Bergen-Enkheim. Auch „Fratzenstein“ genannt
 



Reliefstein vom Alten Rathaus Bergen-Enkheim


Inschrift „far du gauch 1479“, Auftraggeber wohl: Graf Philipp d.J. von Hanu (1467-1500). Sandstein, bearbeitet; Reste farbiger Fassung, 35,0 x 94,0 x 22,0
Frankfurt a. M., Heimatmuseum Bergen-Enkheim


Der 'Fratzenstein' befand sich bis 1872 an der Befestigungsanlage der Stadt Bergen. Vermutlich war er eine 'Abweiseschild' gegen unerwünschte Bettler, Vaganten und 'Zigeuner'. Die Inschrift »Far du gauch« bedeutet wahrscheinlich "Verschwinde, Du Gaukler".

 

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Ausgrenzung und
Verfolgung der 'Zigeuner’
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