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    "9. November 1933, Matternstraße, Berlin", Gemälde von Wilhelm Schnarrenberger

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Das Hakenkreuz

Das aus der asiatischen wie europäischen Frühgeschichte überlieferte, ein laufendes Sonnenrad symbolisierende Hakenkreuz galt als Zeichen des Heils und der Wende zum Glück. Durch die Theorien des österreichischen Schriftstellers Guido von List fand es Ende des 19. Jahrhunderts als angeblich "arisches" Symbol für die "Reinheit des Blutes" Verbreitung in Deutschland. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts diente das Hakenkreuz völkischen Gruppierungen als Ausdruck ihres aggressiven Nationalismus und Antisemitismus. Als Manifestation ihrer politischen Haltung trugen es Angehörige rechtsextremer Freikorps 1918/19 im Baltikum und während des Lüttwitz-Kapp-Putsches im März 1920 auf ihrem Stahlhelm.

 

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) übernahm das Hakenkreuz im selben Jahr als offizielles Zeichen. Adolf Hitler sah darin das heilbringende Symbol "des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen". Von Hitler stammten Entwürfe für die Hakenkreuzfahne der NSDAP, deren Weiß sowie knalliges Rot national- und sozialrevolutionäre Ziele andeuten sollten. Alle Parteiformationen trugen die Fahne stets an der Spitze ihrer Aufmärsche. Zwei Jahre nach ihrer Machtübernahme erklärten die Nationalsozialisten das Hakenkreuz im Rahmen der Nürnberger Gesetze 1935 zum Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Die Hakenkreuzfahne wurde gleichzeitig zur alleinigen Nationalflagge, nachdem sie im März 1933 gleichberechtigt mit der schwarz-weiß-roten Trikolore des Kaiserreiches die verhasste schwarz-rot-goldene Fahne der Weimarer Republik abgelöst hatte. Bis zum Ende des NS-Regimes 1945 war die Bevölkerung an nationalen Feiertagen zum Flaggen der Hakenkreuzfahne verpflichtet.

Ob auf Amtsschildern, auf Alltagsgegenständen wie Lampions oder als Glimmer für Weihnachtsbaumspitzen: Im Alltagsleben der Deutschen war das Hakenkreuz als Symbol der NS-Herrschaft nach 1933 allgegenwärtig. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung und das Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungsfeindliches Symbol unter Strafe gestellt, wenn es nicht zum Zweck der Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen geschieht.

Arnulf Scriba
15. Juli 2015

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