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    "Ehrenkreuz der deutschen Mutter", 1939

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Das Mutterkreuz

Das "Ehrenkreuz der Deutschen Mutter" (Mutterkreuz) wurde 1938 als Auszeichnung in Form eines Ordens von der NSDAP gestiftet. Es sollte eine ähnliche Funktion für die Mütter erfüllen wie das Eiserne Kreuz für die Soldaten, indem es einen Ehrenplatz in der Volksgemeinschaft symbolisierte. Die kinderreiche Mutter wurde für ihren Einsatz von "Leib und Leben" bei der Geburt und Kinderaufzucht ausgezeichnet. Adolf Hitler, in dessen Namen die Ehrung verliehen wurde, bezeichnete die Mutterschaft demgemäß als das "Schlachtfeld" der Frau. Nur wenige Mütter lehnten die Verleihung ab.

 

Wie bei einem militärischen Orden gab es das Mutterkreuz in verschiedenen Stufen. Die Wertigkeit war jeweils nach Anzahl der Kinder gegliedert: Ab vier Kindern erhielten die Mütter das bronzene, ab sechs Kindern das silberne und ab acht Kindern das goldene Mutterkreuz. Es bestand aus einem kreuzförmigen Anhänger mit einem Hakenkreuz in der Mitte, das mit der Schriftumrandung "Der deutschen Mutter" versehen war. Die Mütter sollten die Auszeichnung bei feierlichen Anlässen an einem blauweißen Band um den Hals oder als Miniaturkreuz am Revers tragen. Um den würdigen Charakter der Ehrung zu bewahren, war es unstatthaft, das Mutterkreuz im Alltagsleben und zur Arbeitskleidung anzulegen.

Bereits 1939 wurden drei Millionen Frauen mit dem Mutterkreuz ausgezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt lebten in knapp einem Viertel aller Familien vier Kinder und mehr. Damit galten die Familien als kinderreich und konnten finanzielle Vergünstigungen bei den Behörden beantragen. Der Wunsch nach möglichst vielen Kindern sollte durch wirtschaftliche Anreize ebenso gesteigert werden wie durch die ideologische Überhöhung der Mutterrolle. Der nationalsozialistische Mutterkult drückte sich auch in staatlichen Muttertagsfeiern aus, bei denen ab 1942 das Mutterkreuz feierlich verliehen wurde. Die erwähnten bevölkerungspolitischen Maßnahmen zielten auf die Umsetzung der Ideologie des NS-Regimes, nach der "völkisch wertvoller" Nachwuchs das wichtigste Kapital für die Zukunft des deutschen Volks war.

Deshalb wurde das Mutterkreuz nur an reichsdeutsche Mütter verliehen, die einen "Ariernachweis" vorlegen konnten und deren Kinder als "erbgesund" galten. Der Ausschluss von der Verleihung stigmatisierte "fremdrassige", "erbkranke" und "asoziale" Familien, deren Nachwuchs der NS-Vernichtungspolitik zum Opfer fiel. Das Mutterkreuz konnte nach Bekanntwerden eventueller "rasseideologischer Mängel" auch wieder entzogen werden.

Michaela Kipp
12. September 2014

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