Die im November 1931 an die Öffentlichkeit gelangten "Boxheimer Dokumente" bestanden aus diversen Notverordnungen und Vorschriften, wie sie im Fall der Machtübernahme durch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) nach einem kommunistischen Staatsstreichunternehmen erlassen werden sollten. Der damalige "Leiter der Rechtsabteilung" der hessischen NSDAP-Führung, Werner Best, hatte die mit äußerster bürokratischer Akribie konzipierten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die eine Arbeitsdienstpflicht für "Deutsche (nicht Juden usw.)" und die Rationierung von Nahrungsmitteln vorsahen, im August 1931 zunächst in kleinem Kreis im "Boxheimer Hof" bei Lampertheim präsentiert. Nach der positiven Resonanz auf seine Ausführungen leitete Best die Dokumente an die Reichsleitung der NSDAP weiter, wo sie jedoch den Eindruck erweckten, ein ambitionierter Jungfunktionär wolle auf sich aufmerksam machen.
Die Veröffentlichung der "Boxheimer Dokumente" zu einem Zeitpunkt, als NSDAP und Zentrum nach den hessischen Landtagswahlen vom November 1931 die Chancen einer Koalitionsregierung ausloteten, ging auf die gezielte Indiskretion eines NSDAP-Abgeordneten zurück. Dieser hatte falsche Angaben zu seiner akademischen Laufbahn gemacht und Vorstrafen verschwiegen. Der designierte hessische NSDAP-Fraktionsvorsitzende Best forderte ihn deshalb zum Rücktritt auf und ließ seine Wohnung von der Sturmabteilung (SA) durchsuchen. Aus Rache übergab der Abgeordnete die Dokumente der hessischen Polizei.
Für die Reichsleitung der NSDAP beschwor Hermann Göring umgehend ihren strikten Legalitätskurs und erteilte jeder revolutionären Umgestaltung der bestehenden Verfassungsordnung eine Absage. Die Öffentlichkeit jedoch reagierte beunruhigt auf die detaillierten Notstandspläne. Ein gegen Best eingeleitetes Untersuchungsverfahren wegen Hochverrats wurde auf Betreiben des Reichskanzlers Heinrich Brüning und des Oberreichsanwalts im Oktober 1932 mit der Begründung eingestellt, die Pläne hätten sich nicht gegen die legale Regierung, sondern gegen kommunistische Revolutionäre gerichtet.