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Die Fürstenenteignung

Die fürstlichen Besitztümer waren in der Revolution 1918/19 zwar beschlagnahmt, jedoch nicht enteignet worden. Da die Weimarer Verfassung in Artikel 153 das Privateigentum garantierte, forderten die Fürsten nun hohe finanzielle Entschädigungen für entgangene Gewinne und die freie Verfügungsgewalt über ihren Besitz zurück. Ein Großteil der vielfach unter sozialer Not leidenden Bevölkerung reagierte empört, als 1925 Gerichtsurteile bekannt wurden, welche die Fürstenabfindungen unterstützten. 

Die Empörung politisch ausnutzend, forderte die KPD mit großem propagandistischem Aufwand, die Fürsten zugunsten sozial bedürftiger Schichten zu enteignen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und mit Rücksicht auf die Stimmung in der Arbeiterschaft unterstützte die Führung der SPD den Vorstoß der Kommunisten.

Im Januar 1926 brachten KPD und SPD im Reichstag einen Antrag auf die entschädigungslose Enteignung deutscher Fürstenhäuser durch einen Volksentscheid ein. Befürwortet wurde die Enteignung des gesamten fürstlichen Vermögens auch von zahlreichen prominenten Künstlern und Intellektuellen wie Kurt Tucholsky, Erwin Piscator, Käthe Kollwitz, Albert Einstein, Max Pechstein oder Heinrich Zille.

Zu den Enteignungsgegnern gehörten die monarchistische DNVP, die DVP und nationale Verbände ebenso wie Reichspräsident Paul von Hindenburg und die Kirchen. Nach dem gescheiterten Volksentscheid am 20. Juni 1926 einigten sich die meisten Länderregierungen mit ihren Fürstenhäusern relativ zügig auf finanzielle Kompromisse. In Preußen kam bereits am 15. Oktober 1926 ein Ausgleich zwischen dem Land und dem Haus Hohenzollern zustande.

Arnulf Scriba
19. Oktober 2007

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