Mit dem sogenannten Preußenschlag am 20. Juli 1932 beendete Reichspräsident Paul von Hindenburg die letzte wesentliche Regierungsbeteiligung der Sozialdemokratie in der Weimarer Republik. Per Notverordnung setzte er die preußische Regierung unter dem seit 1920 amtierenden preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun von der SPD ab. Seit der Landtagswahl vom 24. April 1932 hatte die preußische Regierung über keine parlamentarische Mehrheit mehr verfügt und war nur noch geschäftsführend im Amt. Zum Reichskommissar in Preußen ernannte Hindenburg Reichskanzler Franz von Papen. Nachfolger von Innenminister Carl Severing wurde der Essener Oberbürgermeister Franz Bracht, der als Stellvertreter von Papens die Regierungsgeschäfte in der "roten Festung" Preußen führte.
Gerechtfertigt wurde der unblutige Staatsstreich mit Hinweis auf den "Altonaer Blutsonntag" vom 17. Juli 1932 und der angeblichen Unfähigkeit der preußischen Regierung, im größten und bevölkerungsreichsten Land für Ruhe und Ordnung sorgen zu können. Tatsächlich sollte der "Preußenschlag" mögliche Widerstände im "demokratischen Bollwerk" Preußen gegen eine monarchische Restaurationspolitik der preußisch-konservativen Umgebung des Reichspräsidenten um General Kurt von Schleicher, Freiherr von Gayl (1879-1950) von der DNVP und Hindenburgs Sohn Oskar (1883-1960) ausschalten. SPD und Gewerkschaften nahmen den Staatsstreich der Reichsregierung, der von der Reichswehr unterstützt wurde, mit Passivität hin. Einen Aufruf zum Generalstreik hielten sie angesichts der Massenarbeitslosigkeit für wirkungslos, und auch eine militärische Gegenwehr der preußischen Schutzpolizei war wegen der zustimmenden Haltung der Reichswehr zu dem "Preußenschlag" aussichtslos. Ihre Hoffnung legten Sozialdemokraten und Gewerkschafter - letztendlich vergebens - auf die am 31. Juli 1932 stattfindende Reichstagswahl, aus der jedoch die NSDAP als überragender Sieger hervorging.
Obwohl das Vorgehen der Reichsregierung kaum verfassungskonform war, blieb die Klage der Regierung Braun und süddeutscher Länder, die den Föderalismus gefährdet sahen, vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig erfolglos. Das Gericht erklärte im Oktober 1932 die Einsetzung der Kommissare für zulässig. Die Kontrolle des Reichs über Preußen, vor allem über die preußische Polizei, erleichterte es Adolf Hitler im Zuge der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 erheblich, ein diktatorisches Regime zur errichten.