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    "Gelber Stern", nach 1941

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Der "Gelbe Stern"

Nach der ihrer Machtübernahme 1933 begannen Nationalsozialisten mit den Planungen einer Kennzeichnungspflicht für Juden. In den Konzentrationslagern (KZ) wurden jüdische Häftlinge bereits ab 1933 mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet. Adolf Hitler behielt sich die Entscheidung über eine allgemeine Kennzeichnungspflicht im Deutschen Reich vor, wie sie bereits in der Frühen Neuzeit durch ein an der Kleidung befestigten gelben Ring oder Fleck üblich war. Wenige Wochen nach dem deutschen Überfall auf Polen führte am 24. Oktober 1939 der Stadtkommandant der Stadt Wloclawec (Leslau) im von Deutschland besetzten "Generalgouvernement" einen gelben Winkel zur Kennzeichnung der jüdischen Bevölkerung in der Öffentlichkeit ein.

 

Am 18. November ordnete auch der von der deutschen Besatzungsmacht eingesetzte Distriktchef von Krakau die Einführung eines Judensterns an. Ab dem 1. Dezember 1939 mussten schließlich alle Juden im "Generalgouvernement" eine Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund tragen.

Am 20. August 1941 gab Hitler seine Zustimmung zur Einführung des "Gelben Sterns" im Deutschen Reich. Reichspropagandaminister Joseph Goebbels entwarf daraufhin ein Modell, das Reichsinnenministerium und das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) formulierten eine Polizeiverordnung zum Tragen eines "Judensterns", die zum 19. September 1941 in Kraft trat. Fortan mussten alle ca. 200.000 auf deutschem Reichsgebiet verbliebenen Juden über sechs Jahre in der Öffentlichkeit auf der linken Brustseite der Kleidung einen sechszackigen gelben Stern mit der Aufschrift "Jude" tragen. Die Berliner Fahnenfabrik Geitel und Co. lieferte innerhalb weniger Tage fast eine Million "Judensterne". Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland war verpflichtet, sie zu zehn Pfennig pro Stück an alle Juden auszugeben. Die Empfänger mussten bestätigen, das Abzeichen "sorgfältig und pfleglich zu behandeln". Wer den Stern nicht ordnungsgemäß trug oder ihn zu verdecken versuchte, wurde verhaftet. Die Verordnung verbot Juden außerdem, ihren Wohnort ohne polizeiliche Erlaubnis zu verlassen. Ausgenommen davon waren nur in "Mischehen" lebende Juden. Ab dem 13. März 1942 wurden auch von Juden bewohnte Wohnungen mit einem Davidstern gekennzeichnet.

Mit dem "Gelben Stern" waren Juden äußerlich erkennbar und mussten in der Öffentlichkeit jederzeit mit Schikanierungen und antisemitischen Angriffen rechnen. Viele verließen ihre Wohnungen daher nur noch selten. Im Oktober 1941 begann die systematische Deportation der im Deutschen Reich lebenden Juden in die Vernichtungslager in Osteuropa. Die Kennzeichnung, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und das wenige Wochen nach Einführung des "Gelben Sterns" erlassene Auswanderungsverbot waren dabei wichtige Voraussetzungen für den "reibungslosen Ablauf" der Deportationen.

Claudia Prinz
15. Mai 2015

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