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Hausorden

Während der Herausbildung absolutistisch regierter Staaten setzt ein allgemeiner Wandel im Charakter, in der inneren Verfassung sowie in der Bedeutung des Ordenswesens ein. Bei den bisher betrachteten geistlichen und weltlichen Ritterorden handelt es sich um sogenannte historische Orden. Sie sind genaugenommen Stiftungen, das heißt zu einem bestimmten Zweck gegründete, mit einem besonderen Vermögen ausgestattete und durch eigene Aufnahmeverfahren gebildete Personengemeinschaften. Die im Spätmittelalter entstandenen weltlichen Ritterorden waren bereits Ausdruck für ein Erstarken des dynastischen Fürstenstaates. Landesherren waren Souveräne eigener Orden und machten sich zu erblichen Großmeistern. Mit der Wirtschafts- und Produktionsform der Manufaktur erstarkte das Bürgertum, und Differenzierungen der Sozialstruktur innerhalb des Adels stellten die Fürsten zur Erhaltung und Stabilisierung der landesherrlichen Macht vor die Bewältigung vielseitiger staatspolitischer, dynastischer und wirtschaftlicher Aufgaben. Erhalt der Dynastie und Zentralisierung des Staatswesens hatten unter den Bedingungen des Absolutismus einen hohen Stellenwert. Ordensstiftungen dieser Zeit verbanden Ordenswürde mit landesherrlicher Krone. Die verstärkt im 17. und 18. Jahrhundert geschaffenen Hausorden sind Dokumente des Entstehens und der Herausbildung absolutistisch regierter Länder und Herrschaften. Ordensgeschichtlich stellen sie die Fortführung weltlicher Ritterorden dar. Materiell schöpfen Hausorden nicht mehr aus eigenem Landbesitz, sondern aus vom Souverän zugewiesenen Einkünften. Orden dieser Art sind mit dem Aufstieg einer Dynastie verbunden und belegen gleichermaßen Familien- und Landesgeschichte.

Kurfürst Friedrich (III.) von Brandenburg stiftete am 17. Januar 1701, dem Tage vor seiner Königskrönung, den Hohen Orden vom Schwarzen Adler, im Sprachgebrauch meistens Schwarzer-Adler-Orden genannt (Abb. 1). Er war der höchste preußische Orden und bestand bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918. Bei Hausorden handelt es sich in der Regel um einklassige Auszeichnungen, für die der regierende Fürst erblich die Großmeisterwürde innehatte. Die Prinzen des regierenden Hauses waren geborene Mitglieder, die bei der in den Statuten festgelegten Mitgliederzahl nicht mitgezählt wurden. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme war prinzipiell adlige Herkunft. Der statutenbedingte Nachweis darüber konnte nach dem Alter des Adels der Familie oder nach der väterlichen und mütterlichen Abstammung festgelegt sein. Eine Aufnahme ging einher mit der Akzeptierung von Regeln und Pflichten, über die ebenfalls die Statuten Auskunft geben. Die Inhalte orientierten sich an landesherrlichen Gesichtspunkten. Treue zum Herrscherhaus galt als grundlegende Verpflichtung. Zu den Rechten zählten unter anderen der Zutritt am Hof, die Gewährung von Audienzen beim Landesherrn, Pensionszahlung und Gelddotationen. Zu den Pflichten gehörten das ständige Tragen des Ordenszeichens in der Öffentlichkeit, die Teilnahme an Ordenssitzungen und -festen.

Äußere Zeichen von Hausorden sind die Insignien, die in der Regel aus dem Ordenskreuz (Ordenszeichen oder Kleinod), dem Ordensstern (Bruststern), der Schärpe, der Ordenskette (Kollane) und einer Ordenstracht bestehen. Die äußeren Zeichen entsprechen in ihrer Gestaltung dem Zeitgeschmack und bringen durch Devisenwahl und Symbolik den Anspruch des Stifters zum Ausdruck. Voraussetzung für ihren künstlerischen Wert war eine ausgezeichnete handwerkliche Meisterschaft der Juweliere, Medailleure und Emailmaler.

Hausorden sind als Orden innerhalb weltlicher Ritterorden zu werten. Sie markieren jedoch durchaus die Grenze am Übergang der Orden von Personengemeinschaften zu Insignien für Verdienste.

Zu den bedeutenden Hausorden zählen unter anderen:

-Seraphinen-Orden, gestiftet um 1260-1285 durch Magnus I., König von Schweden (Abb. 2)
-Hausritterorden vom heiligen Hubertus, gestiftet 1444 und dann erneuert 1708 durch Max Joseph, Kurfürst von der Pfalz und Bayern (Abb. 3)
-Orden der Distel, gestiftet 1540 durch Jakob V., König von Schottland
-St.-Andreas-Orden, gestiftet 1698 durch Peter I., Zar von Rußland (Abb. 4)
-Hoher Orden vom Schwarzen Adler, gestiftet 1701 durch Friedrich (III.), Kurfürst von Brandenburg (für das Königreich Preußen) (Abb. 1)
-Hausorden der Treue, gestiftet 1715 durch Karl Wilhelm, Markgraf zu Baden-Durlach
-Orden vom Goldenen Löwen, gestiftet 1770 durch Friedrich II., Landgraf zu Hessen-Kassel
-Orden der Rautenkrone, gestiftet 1807 durch Friedrich August (I.), König von Sachsen (Abb. 5)
-St.-Georgs-Orden, gestiftet 1839 durch Ernst I. August, König von Hannover (Abb. 6)

Abb. 1
Hoher Orden vom Schwarzen Adler, Bruststern, Ordenskreuz und Schärpe, Preußen; Stern von König Friedrich II. von Preußen getragen; Kreuz und Schärpe am 31. 12. 1793 an Prinz Friedrich Wilhelm Karl von Preußen verliehen
(Kat.-Nr. 5)
Abb. 2
Seraphinen-Orden, Bruststern, Schweden, um 1800
(Kat.-Nr. 7b)
Abb. 3
Hausritterorden vom heiligen Hubertus, Bruststern, Bayern, um 1810
(Kat.-Nr. 6)
Abb. 4
St.-Andreas-Orden, Bruststern, Rußland, um 1810
(Kat.-Nr. 7a)
Abb. 5
Hausorden der Rautenkrone, Bruststern, Sachsen, um 1830
(Kat.-Nr. 8b)
Abb. 6
St.-Georgs-Orden, Bruststern, Ordenskreuz und Schärpe, Hannover, um 1860
(Kat.-Nr. 9)