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Gerichtsbuch Neu-Isenburg Der reformierten Gemeinde in Neu-Isenburg wurde 1699 eine eigene Gerichtsbarkeit zugestanden. Das Gericht verhandelte nach deutschem Recht in französischer Sprache vor allem Fälle des Privatrechts, aber auch Verletzungen der Verordnungen des Landesherren und kleine Strafrechtsfälle wie etwa Beleidigungen. |
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