Bundesverfassungsgericht
Als oberster Hüter der Verfassung in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht gegenüber anderen Verfassungsorganen selbstständig und unabhängig. Seine Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der Verfassung und insbesondere den Schutz der Grundrechte zu überwachen. Angerufen werden kann es durch den Bund oder die Länder, von Gemeinden und Körperschaften, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern.
Am 28. Mai 1951 nahm das Gericht seine Arbeit auf, zunächst im Karlsruher Prinz-Max-Palais. 18 Jahre später entstand ein neues Amtsgebäude, das sich in unmittelbarer Nähe des Schlosses befindet. Der Neubau wurde zwischen 1965 und 1969 nach Entwürfen des Architekten Paul Baumgarten errichtet. Er setzt sich bewusst von seinem palastartigen Vorgänger ab.
Der sachliche, aus Kuben geformte Bau knüpft mit seinen großen Fensterflächen an die Tradition des Neuen Bauens an. Insgesamt wird so vor allem eins vermittelt: Sachorientierte, demokratische Transparenz. Das höchste Teilgebäude der Anlage ist zugleich für die Öffentlichkeit bestimmt. In ihm befindet sich auch der Sitzungssaal.