Ausstellungslogo - Einmischung erwünscht! - 60 Jahre Grundgesetz
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Grund- und Freiheitsrechte im Überblick

 

 

  PAULSKIRCHEN-VERFASSUNG
(1849)
VERFASSUNG DER WEIMARER REPUBLIK (1919) GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (1949) VERFASSUNGS-ENTWURF DER ARBEITSGRUPPE »NEUE VERFASSUNG DER DDR« DES RUNDEN TISCHES (1990) VERFASSUNGS-ENTWURFFÜR DIE EUROPÄISCHE UNION (2004)
DIE FREIHEIT DER PERSON Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (§ 138) Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Art. 114) Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Art. 2) Jeder hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit seiner Person, Freiheitsbeschränkungen dürfen nur insoweit erfolgen, als sie gesetzlich vorgesehen und unumgänglich sind. (Art. 12) Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. (Art. 66)
MEINUNGS-
FREIHEIT
Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. (§ 143) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. Art. 118) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] . (Art. 5) Jeder hat das Recht, Informationen und Meinungen in jeder Form frei zu bekunden und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen oder anderen, rechtmäßig erschließbaren Quellen zu unterrichten. (Art. 15) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. (Art. 71)
GLAUBENS-
FREIHEIT
Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. (§ 144) Alle Bewohner des Reiches genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. (Art. 135) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (Art. 4) Die Freiheit des Gewissens ist gewährleistet. (Art. 11) Jeder hat das Recht, sich zu einer Religion oder Weltanschauung zu bekennen […] .(Art. 18) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. (Art. 70)
FREIHEIT DER WISSENSCHAFT Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. (§ 152) Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. (Art. 142) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. (Art. 5) Die Wissenschaft ist frei. (Art. 19) Die Kunst ist frei. (Art. 20) Kunst und Forschung sind frei. (Art. 73)
VERSAMMLUNGS-
FREIHEIT
Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; eine besondere Erlaubnis dazu bedarf es nicht. (§ 161) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. (Art. 123) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Art. 8) Jeder hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln. (Art. 16) Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln. (Art. 72)
RECHT AUF EIGENTUM Das Eigenthum ist unverletzlich. Das geistige Eigenthum soll durch die Reichsgesetzgebung geschützt werden. (§ 164) Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. (Art. 153) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. (Art. 14) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. […] Eigentum ist sozialpflichtig. (Art. 29) Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. [...] Geistiges Eigentum wird geschützt. (Art. 77)
GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ Der Adel ist als Stand aufgehoben. Alle Standesvorteile sind abgeschafft. Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. (§ 137) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. (Art. 109) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (Art. 3) Vor der öffentlichen Gewalt sind alle Menschen gleich. Jede Willkür und jede sachwidrige Ungleichbehandlung ist untersagt. (Art. 2)
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. (Art. 3)
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 80)
PRESSE-
FREIHEIT
Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise [...] beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden. (§ 143) Eine Zensur findet nicht statt, [...] .(Art. 118) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und anderer Massen-medien ist gewährleistet. Das Gesetz hat […] sicherzustellen, daß die Vielfalt der in der Gesellschaft vorhandenen Meinungen […] zum Ausdruck kommen kann.[…] Zensur ist verboten. (Art. 15) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. (Art. 71)
Ausstellungsstation Bonn - 22./23. Mai 2009 - World Conference Center (ehemaliger Plenarsaal des Deutschen Bundestages)
Ausstellungsstation Bonn - 22./23. Mai 2009 - World Conference Center (ehemaliger Plenarsaal des Deutschen Bundestages)
Deutsches Historisches Museum Bundeszentrale für poitische Bildung