die
Grundrechte
i m
Spiegel
des
Plakats

 


Kapitel 1:
Weimarer
Republik

 

Kapitel 2:
Drittes Reich

 

Kapitel 3:
DDR

 

Kapitel 4:
Bundesrepublik
Deutschland

 

 

 

KAPITEL 1: WEIMARER REPUBLIK

 

 

"Artikel 109

...Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten..."

 

 

Grundrechte und politische Plakate in der Weimarer Republik

Die Weimarer Verfassung war die erste demokratische Verfassung des Deutschen Reiches; sie wurde von der vom Volk gewählten Nationalversammlung erarbeitet und am 11. August 1919 in Kraft gesetzt. Neben die klassischen Bürgerrechte wie die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Person, Meinungs- und Pressefreiheit usw. trat ein umfangreicher Katalog von sozialen Grundrechten und -pflichten, die das Gemeinschaftsleben im wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Bereich regeln und den Aufbau einer gerechteren sozialen Ordnung ebenso wie ein menschenwürdiges Leben für alle gewährleisten sollten. In diese Artikel sind die divergierenden wirtschafts- und sozialpolitischen Vorstellungen der Parteien eingegangen. Die Grundrechte wurden als programmatische Erklärungen, als Zielbestimmungen verstanden, die vom Staat lediglich verlangten, sie im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verwirklichen. Sie galten nicht als unmittelbar bindendes Recht und sie waren für die Bürger nicht einklagbar. Im Verlauf der Weimarer Republik offenbarte sich die Anfälligkeit der Weimarer Verfassung. Die mangelnde Koalitionsbereitschaft der Parteien und die Unfähigkeit, stabile Mehrheitsregierungen zu bilden, führten ab 1930 zu einer exzessiven Anwendung des Notstandsartikels 48. Dieser gab dem Reichspräsidenten die Macht, am Parlament vorbei Grundrechte außer Kraft zu setzen. Das Plakat, seit der Revolution von 1918 frei von einschränkender Zensur, entwickelte sich schnell zum schlagkräftigen Agitations- und Propagandamittel in der politischen Auseinandersetzung der Parteien.