Grundrechte
und politische Plakate in der Weimarer Republik
Die
Weimarer Verfassung war die erste demokratische Verfassung des
Deutschen Reiches; sie wurde von der vom Volk gewählten Nationalversammlung
erarbeitet und am 11. August 1919 in Kraft gesetzt. Neben die
klassischen Bürgerrechte wie die Gleichheit vor dem Gesetz, die
Freiheit der Person, Meinungs- und Pressefreiheit usw. trat ein
umfangreicher Katalog von sozialen Grundrechten und -pflichten,
die das Gemeinschaftsleben im wirtschaftlichen, kulturellen und
religiösen Bereich regeln und den Aufbau einer gerechteren sozialen
Ordnung ebenso wie ein menschenwürdiges Leben für alle gewährleisten
sollten. In diese Artikel sind die divergierenden wirtschafts-
und sozialpolitischen Vorstellungen der Parteien eingegangen.
Die Grundrechte wurden als programmatische Erklärungen, als Zielbestimmungen
verstanden, die vom Staat lediglich verlangten, sie im Rahmen
seiner Möglichkeiten zu verwirklichen. Sie galten nicht als unmittelbar
bindendes Recht und sie waren für die Bürger nicht einklagbar.
Im Verlauf der Weimarer Republik offenbarte sich die Anfälligkeit
der Weimarer Verfassung. Die mangelnde Koalitionsbereitschaft
der Parteien und die Unfähigkeit, stabile Mehrheitsregierungen
zu bilden, führten ab 1930 zu einer exzessiven Anwendung des Notstandsartikels
48. Dieser gab dem Reichspräsidenten die Macht, am Parlament vorbei
Grundrechte außer Kraft zu setzen. Das Plakat, seit der Revolution
von 1918 frei von einschränkender Zensur, entwickelte sich schnell
zum schlagkräftigen Agitations- und Propagandamittel in der politischen
Auseinandersetzung der Parteien.