die
Grundrechte
i m
Spiegel
des
Plakats

 


Kapitel 2:
Drittes
Reich

 

Kapitel 1:
Weimarer
Republik

 

Kapitel 3:
DDR

 

Kapitel 4:
Bundesrepublik
Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KAPITEL 2: DRITTES REICH

 

 

"Nürnberger Gesetze" vom 15. September 1935

"Gesetz über das Reichsbürgerrecht"

"§1
(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.

§2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und reich zu dienen."

"Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"

"§1
(1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.

§2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten."

 

 

Grundrechte und politische Plakate im "Dritten Reich":

Durch die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde ein großes Bündel von Grundrechten der Weimarer Reichsverfassung bis auf weiteres außer Kraft gesetzt: die Freiheit der Person (Art. 114), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 115), das Brief-, Post-, Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis (Art. 117), die Meinungsfreiheit und das Verbot der Zensur (Art. 118), die Versammlungsfreiheit (Art. 123), die Vereinigungsfreiheit (Art. 124), das Eigentum samt Entschädigung bei Enteignung (Art. 153). Die Anordnung von "Schutzhaft", die Einrichtung von Sonderlagern für politische Gegner (die später in Konzentrationslager für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen verwandelt worden sind) und die Beschlagnahme des Eigentums "staatsfeindlicher Personen" wurden mit dieser Verordnung gerechtfertigt. Sie wurde erst 1949 durch Einsetzung des Grundgesetzes aufgehoben, nachdem sie bis zum Ende des "Dritten Reiches" 1945 zur Ausschaltung und Vernichtung der verschiedenen "Feinde" des Regimes gedient hatte. In der totalitären Gesellschaft blieb kein Freiraum für eine unabhängige politische Plakatkunst. Das Plakat wurde ein Instrument offizieller Propaganda, die die vorgebliche Rechtsstaatlichkeit des Systems und das Bestehen einer Rechtsvertretung der Staatsbürger behauptete. Insgesamt setzte sich im NS-Staat eine Entwicklung fort, bei der das Radio und der Tonfilm als neue Massenmedien das politische Plakat verdrängten.