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KAPITEL
3: DDR
Verfassung
der DDR vom 7. Oktober 1949
"Artikel
18
…
Mann und Frau, Erwachsener und Jugendlicher haben
bei gleicher Arbeit das Recht auf gleichen Lohn...
Die Jugend wird gegen Ausbeutung geschützt und
vor sittlicher, körperlicher ung geistiger Verwahrlosung
bewahrt. Kinderarbeit ist verboten."
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Verfassung
der DDR vom 7. Oktober 1949
Vorwort
"Der
Deutsche Volkskongreß, hervorgegangen aus allgemeinen,
geheimen und direkten Wahlen, bestätigte am 30.
Mai 1949 die Verfassung. Nach der Umwandlung des Deutschen
Volksrates in die Volkskammer beschloß diese
in ihrer konstituierenden Sitzung vom 7. Oktober 1949
das >Gesetz über die Verfassung der Deutschen
Demokratischen Republik<, durch das die Verfassung
in Kraft gesetzt wurde."
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Jugendgesetz
der DDR, Entwurf von 1973
"§54
(1)
Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend haben in
ihrem Verantwortungsbereich das Recht, - den Staatsorganen
und staatlichen Leitern Vorschläge für die
Beschlüsse und Entscheidungen auf jugendpolitischem
Gebit zu unterbreiten und an der Vorbereitung von
grundsätzlichen Beschlüssen und Entscheidungen,
die Einfluß auf das Leben der Jugend haben,
mitzuwirken; - die Durchführung des Jugendgesetzes
zu kontrollieren..."
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Grundrechte
und politische Plakate in der DDR
Die DDR war
ein sozialistischer Staat marxistisch-leninistischer Prägung;
die drei von 1949 bis 1974 verabschiedeten Verfassungen dienten
als Instrument zur Verwirklichung einer sozialistisch-kommunistischen
Gesellschaft. In diesem politischen System galt nicht das autonome
Individuum, dem subjektive Freiheitsrechte zustanden, sondern
eine kollektivistische Grundrechtskonzeption: Individualität und
Freiheit des Bürgers wurden nur soweit akzeptiert, als er Funktionen
beim Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft erfüllte. Die Grundrechte
gewährleisteten den Bürgern nicht die Freiheit vom Staat, sie
regelten vielmehr ihre Pflichten gegenüber dem Staat und der Gesellschaft.
Individuelle Selbstbestimmung wurde ausgeschlossen. Alle drei
Verfassungen verfügten zwar über traditionelle Grundrechte wie
Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, freie Berufswahl
etc. Diese Rechte galten aber nur für denjenigen, der sich einverstanden
erklärte mit der führenden Rolle der SED und mit den von der Partei
gestellten Aufgaben. Das politische System verhinderte, dass Grundrechte
von den Bürgern eingeklagt oder mit Hilfe der Gerichte durchgesetzt
werden konnten. Wie alle anderen Medien auch, unterstand das Plakat
in der DDR der staatlichen Lenkung und Kontrolle. Bis in die siebziger
Jahre hinein war es das am häufigsten verwendete Medium zur politischen
Agitation durch die Partei und die ihr unterstellten Massenorganisationen.
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