die
Grundrechte
i m
Spiegel
des
Plakats

 


Kapitel 3:
DDR

 

Kapitel 1:
Weimarer
Republik

 

Kapitel 2:
Drittes
Reich

 

Kapitel 4:
Bundesrepublik
Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KAPITEL 3: DDR

 

Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949

"Artikel 18

… Mann und Frau, Erwachsener und Jugendlicher haben bei gleicher Arbeit das Recht auf gleichen Lohn...
Die Jugend wird gegen Ausbeutung geschützt und vor sittlicher, körperlicher ung geistiger Verwahrlosung bewahrt. Kinderarbeit ist verboten."

Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949

Vorwort

"Der Deutsche Volkskongreß, hervorgegangen aus allgemeinen, geheimen und direkten Wahlen, bestätigte am 30. Mai 1949 die Verfassung. Nach der Umwandlung des Deutschen Volksrates in die Volkskammer beschloß diese in ihrer konstituierenden Sitzung vom 7. Oktober 1949 das >Gesetz über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik<, durch das die Verfassung in Kraft gesetzt wurde."

 

Jugendgesetz der DDR, Entwurf von 1973

"§54
(1) Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend haben in ihrem Verantwortungsbereich das Recht, - den Staatsorganen und staatlichen Leitern Vorschläge für die Beschlüsse und Entscheidungen auf jugendpolitischem Gebit zu unterbreiten und an der Vorbereitung von grundsätzlichen Beschlüssen und Entscheidungen, die Einfluß auf das Leben der Jugend haben, mitzuwirken; - die Durchführung des Jugendgesetzes zu kontrollieren..."

 

 

Grundrechte und politische Plakate in der DDR

Die DDR war ein sozialistischer Staat marxistisch-leninistischer Prägung; die drei von 1949 bis 1974 verabschiedeten Verfassungen dienten als Instrument zur Verwirklichung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaft. In diesem politischen System galt nicht das autonome Individuum, dem subjektive Freiheitsrechte zustanden, sondern eine kollektivistische Grundrechtskonzeption: Individualität und Freiheit des Bürgers wurden nur soweit akzeptiert, als er Funktionen beim Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft erfüllte. Die Grundrechte gewährleisteten den Bürgern nicht die Freiheit vom Staat, sie regelten vielmehr ihre Pflichten gegenüber dem Staat und der Gesellschaft. Individuelle Selbstbestimmung wurde ausgeschlossen. Alle drei Verfassungen verfügten zwar über traditionelle Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, freie Berufswahl etc. Diese Rechte galten aber nur für denjenigen, der sich einverstanden erklärte mit der führenden Rolle der SED und mit den von der Partei gestellten Aufgaben. Das politische System verhinderte, dass Grundrechte von den Bürgern eingeklagt oder mit Hilfe der Gerichte durchgesetzt werden konnten. Wie alle anderen Medien auch, unterstand das Plakat in der DDR der staatlichen Lenkung und Kontrolle. Bis in die siebziger Jahre hinein war es das am häufigsten verwendete Medium zur politischen Agitation durch die Partei und die ihr unterstellten Massenorganisationen.