Grundrechte
und politische Plakate in der Bundesrepublik Deutschland
Am 23. Mai
1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Seine Urheber wollten eine
Verfassung mit Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten
schaffen. Sie waren dabei zuvörderst von dem Gedanken beseelt,
eine Wiederholbarkeit der Gräueltaten des "Dritten Reichs"
auszuschließen. Als die vornehmlichste Aufgabe eines jeden Staates
und seiner Verfassung definierten sie den Schutz der Grundrechte.
Das Grundgesetz sollte Garant für Freiheit und Gerechtigkeit sein,
es sollte die Rechte des einzelnen gegenüber dem Staat stärken
und die Macht des Staates beschränken. In der über 50jährigen
Geschichte des Grundgesetzes gab es immer wieder zum Teil sehr
heftige Auseinandersetzungen um bestehende bzw. erst noch in die
Verfassung aufzunehmende Grundrechte. Das politische Plakat hatte
in den vielen Jahrzehnten einen nicht unbedeutenden Anteil daran,
die Diskussion in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Verbreitung
des Fernsehens ab den 50er Jahren minderte aber zunehmend seine
Bedeutung. Die Studentenrevolte Ende der 60er Jahre in der Bundesrepublik
bewirkte einen kurzen Frühling des politischen Plakats. Letztlich
etablierten sich das Fernsehen und das Radio als die wichtigsten
Informationsträger. Es hat den Anschein, daß zu Beginn des neuen
Jahrtausends, im angebrochenen Zeitalter der mikroelektronischen
Revolution, das Plakat in der westlichen Industriegesellschaft
zusätzlich Konkurrenz durch Internet und neue Medien bekommt und
seinen Stellenwert im politischen Meinungsstreit weiter einbüßt.