ANDREW
MORRALL
Die
Zeichnungen
für
den Monatszyklus von Jörg
Breu d.Ä. Maler
und Glashandwerker
im Augsburg des 16.
Jahrhunderts
Anmerkung
Breus
Tätigkeit
als Entwerfer
für Glasbilder
stellt einen großen
Teil seines künstlerischen
Erbes dar. Ein
wesentlicher Bestandteil
seines überlieferten
Oeuvre besteht
aus Rundzeichnungen
in lavierter Tusche,
die als vorbereitende
Entwürfe
für Rundscheiben
dienten. Es ist
allerdings schwierig,
genau zu bestimmen,
wie wichtig diese
Sparte innerhalb
seiner Werkstatt
war. War sie eine
relativ unbedeutende
Nebentätigkeit
in einer Werkstatt,
die sich hauptsächlich
auf Auftragsmalerei
konzentrierte?
Nahm die Gattung
der Rundscheiben
einen neuen Stellenwert
ein, während
die Reformation
sich verfestigte
und die Nachfrage
nach gemalten
religiösen
Motiven zurückging?
Um Fragen wie
diese zu beantworten,
ist es notwendig,
Breus Beziehung
zum Material Glas
genau zu beleuchten.
Malte er selbst
auf Glas oder
stellte er lediglich
die Scheibenrisse
her, um sie unabhängigen
Glasmalern zu
überlassen?
Der folgende Aufsatz
strebt an, diese
Fragen durch eine
genaue Untersuchung
der materiellen
Beschaffenheit
der überlieferten
Zeichnungen zu
beantworten. Dabei
konzentriert er
sich auf die zahlreichen
Versionen des
Monatszyklus ebenso
wie auf die Rekonstruktion
der Bedingungen
des Glashandwerks
und der Glasmalerei
aus vorhandenem
Archivmaterial.
Die
Zeichnungen
Bereits
1938 faßte
Jakob Rosenberg
die allgemeine
Ansicht über
Breus Scheibenrisse
zusammen, die
sich seitdem nicht
wesentlich verändert
hat:
"Wie jeder,
der sich mit der
frühen deutschen
Zeichnungskunst
beschäftigt,
weiß, sind
ein großer
Teil der sogenannten
Breu-Entwürfe
für Glasmalerei
in Wirklichkeit
nur Kopien, die
in seiner Werkstatt
ausgeführt
wurden. Diese
Gruppe von Zeichnungen
ist zugleich umfangreich
und verwirrend,
und man muß
zugeben, daß
die Trennlinie
zwischen eigenhändigen
Werken und zeitgenössischen
Kopien nicht völlig
klar definiert
ist".
Dieses
Urteil ist im
besonderen Maß
für die Vielzahl
von Studien für
den Monatszyklus
gültig. Etwa
60 Versionen aus
dem Gesamtzyklus
der zwölf
Entwürfe
existieren in
europäischen
Museen. In der
Literatur, die
sich bisher mit
den Zeichnungen
beschäftigte,
stand die Frage
der Authentizität
im Mittelpunkt:
ist dieses Stück
von Breus Hand
- oder nicht?
Ohne konkretes
Ergebnis wurden
auch die überlieferten
Glasscheiben nach
ihren Entwürfen
befragt. Als Folge
dieser Methode
sind diejenigen
Zeichnungen, die
als Kopien klassifiziert
wurden, lediglich
von marginalem
Interesse gewesen,
und ihre besonderen
Charakteristika
fanden ebensowenig
Beachtung wie
die Frage danach,
weshalb sie in
so großer
Anzahl existieren.
Schon die Verwendung
des Klassifizierungsbegriffes
"Kopie"
trug dazu bei,
das Wesen dieser
Zeichnungen zu
verdunkeln, da
mit diesem Wort
eine bewußte
Imitation des
Werkes eines Künstlers
durch einen anderen,
sei es aus Interesse,
zum Zweck der
Unterrichtung
oder einfach als
Nachahmung, assoziiert
wird.
Außerdem
haftet ihm die
Vorstellung einer
exakten Reproduktion
des Originals
an. Eine genaue
Untersuchung dieser
Zeichnungen zeigt
jedoch häufig
Unterschiede in
deren Typ und
Funktion auf,
die über
die reine Imitation
hinausweisen.
Eine sinnvollere
Herangehensweise
besteht vielleicht
darin, die Zeichnungen
unter dem Blickwinkel
ihrer möglichen
Funktionen im
Werkstattzusammenhang
zu betrachten.
Innerhalb des
umfangreichen
Korpus der überlieferten
Zeichnungen aus
dem 16. und 17.
Jahrhundert, die
die Gattung der
Scheibenrisse
bilden, ist es
oft unmöglich,
einer einzelnen
Zeichnung eine
genaue Funktion
zuzuweisen. Doch
diese besondere
Werkgruppe mit
zahlreichen Varianten
eines einzigen
Entwurfes - eine
außergewöhnliche
Grundlage für
die wissenschaftliche
Beschäftigung
mit europäischen
Rundscheiben des
16. Jahrhunderts
- bietet die Möglichkeit,
die Arbeitsschritte
im Werkstattbetrieb
genauer zu studieren.
Darüber hinaus
gestatten diese
Varianten die
Frage, ob Breu
selbst als Glasmaler
tätig war,
weitgehend zu
beantworten.
In
diesem Licht betrachtet,
unterteilen sich
Breus Scheibenrisse
in drei große
Gruppen. Zunächst
die eigenhändigen
Zeichnungen -
darunter gibt
es sowohl anfängliche
Skizzen der Bildidee
als auch hochvollendete,
sorgfältig
ausgeführte
Arbeiten -; zweitens
eine kompliziertere
Kategorie von
sehr qualitätvollen
Tuschezeichnungen
mit lavierten
Partien und drittens
einfache Umrißkopien.
Ein eindrucksvolles
Beispiel für
die erste Kategorie
der ausgearbeiteten
eigenhändigen
Werke ist die
Serie von Zeichnungen
für "Die
Kriege Maximilians",
die sich in der
Staatlichen Graphischen
Sammlung in München
befindet. Diese
Zeichnungen sind
gänzlich
auf die Linie
hin angelegt,
die mit großer
Meisterschaft
sowohl als Kontur
wie
als Schraffur
verwendet wird.
Unterschiedliche
Druckstärken,
mit denen die
Tinte aufgetragen
worden ist, dienen
dazu, Distanz
zu schaffen und
auf einer rein
ornamentalen Ebene
zwischen verschiedenen
figürlichen
und landschaftlichen
Gruppierungen
zu unterscheiden.
Partien von Parallelschraffuren
bilden ein kontrolliertes
System von Grauwerten
im Entwurf und
schaffen ein lebendiges
Hell-Dunkel-Muster.
Die Ausführung
ist klar und exakt.
Die
völlig lineare
Anlage macht
diese Zeichnungen
untauglich als
Vorlagen für
den Glasmaler,
der die komplexen
linearen Kompositionen
in einfachere
Farbflächen
umsetzen müßte.
Solche Zeichnungen
stellen aller
Wahrscheinlichkeit
nach den Meisterentwurf
dar, das ausgeführte
Konzept, das dem
künftigen
Auftraggeber gezeigt
wurde und, falls
er es akzeptierte,
als Prototyp für
weitere Kopien
in der Werkstatt
verblieb. Wahrscheinlich
ist dies der Status
der "Kriege-Serie".
Vor
langem brachte
Dörnhöffer
diese Zeichnungen
mit einem Auftrag
des Kaisers Maximilian
an seinen Hofmaler
Hans Knoder über
20 bemalte Rundscheiben
in Verbindung,
die seinen Jagdsitz
in Lermoos schmücken
sollten. In diesem
Fall diente Breus
Könnerschaft
lediglich für
den Entwurf.
Unter
den vielen überlieferten
Versionen des
Monatszyklus existiert
kein exaktes Äquivalent
dieses Typs. Die
Zeichnungen, die
in der Sicherheit
ihrer Ausführung
dem eigenhändigen
Status am nächsten
kommen, sind die
des Januars in
der Graphischen
Sammlung der Albertina,
Wien, und die
sechs Werke aus
dem Kupferstichkabinett
der Staatlichen
Museen in Berlin.
Sie bilden unsere
zweite Gruppe.
Wegner war überzeugt,
daß sie
eigenhändig
seien, obwohl
Baum sie vor ihm
als bessere Werkstattzeichnungen
bewertet hatte.
Die
künstlerische
Qualität
ist in der Tat
ausgesprochen
hoch, doch unterscheiden
sie sich von der
"Kriege-Serie"
insofern, als
die Parallelschraffuren,
die die schattierten
Flächen angeben,
leicht laviert
und bestimmte
Konturen mit dicker
aufgetragener
Tinte überarbeitet
wurden (vgl. die
Darstellung des
Mai). Ihnen fehlen
die strikte Disziplin
und Genauigkeit
der Linienführung
und die selbstbewußte
Ausarbeitung eines
Schaustockes,
die die "Kriege-Serie"
auszeichnen. Man
spürt ein
etwas freieres
improvisierteres
Umgehen in der
Behandlung der
Konturen, die
eine Verwendung
des Stücks
innerhalb der
Werkstatt näher
legt als eine
Bestimmung für
die Öffentlichkeit.
Sie bleiben eigenhändige,
möglicherweise
zweite Versionen
eines mutmaßlichen
Originals, gedacht
als Arbeitsvorlagen,
um den Protolyp
als wertvollen
Vermögensbestandteil
der Werkstatt
keinen Belastungen
auszusetzen. Die
lavierten Partien
kann man als Orientierungshilfen
für den Glasmaler
verstehen. Eine
zweite Möglichkeit
besteht darin,
daß sie
zu der Kategorie
von Zeichnungen
gehören,
die in Glasmalereiwerkstätten
verbreitet waren
und als "Vidimus"
(wörtlich
"wir haben
gesehen")
bezeichnet werden.
Wenn,
wie im Falle
eines privaten
Auftrags,
der Originalentwurf
in den Besitz
des Auftraggebers
überging,
wurde eine
Wiederholung
dieses Originals
- das Vidimus
- für
den Glasmaler
angefertigt.
Diese zweite
Version
hatte den
Status eines
gesetzlichen
Dokuments:
Sie legte
fest, was
der Auftraggeber
zu Gesicht
bekommen
hatte und
was der
Glasmaler
ausführen
würde.
Die Qualität
dieser zweiten
Version
war daher
notwendigerweise
ebenfalls
sehr hoch
und lehnte
sich eng
an das Original
an. Weitere
Arbeitskopien
konnten
dann von
dieser Version
erstellt
werden.
Diese
Kopien bilden
die dritte Gruppe
von Zeichnungen:
die einfache Kopie
der Umrisse. Die
Gruppe der "Monate"
aus dem Baseler
Kunstmuseum, die
auch in der Ausstellung
zu sehen ist,
kann als gutes
Beispiel dafür
gelten. Eine Untersuchung
des Entwurfs für
den "Juni"
führt eine
Kopie der rudimentärsten
und mechanischsten
Art vor Augen.
Die Linien, die
eingesetzt werden,
sind einheitlich
dünn, entbehren
jeglichen inhaltlichen
Ausdrucks und
deuten so auf
die unerfahrene
oder desinteressierte
Hand eines Lehrlings
oder Gesellen
der Werkstatt
hin, der hauptsächlich
Linien nachtuschierte,
die von einer
originalen Zeichnung
übertragen
worden waren.
Der augenfälligste
Hinweis auf einen
solchen mechanischen
Prozeß ist
der Gebrauch zweier
Tuschen, die sich
abrupt in der
Figur der einen
Rechen haltenden
Bäuerin auf
der linken Seite
der Zeichnung
treffen: der größere
Teil des Entwurfs
ist in dunkelbrauner
Tusche ausgeführt,
die plötzlich
in den fünf
rechten Gewandfalten
und in den Haarsträhnen
über ihrer
linken Wange aufhört.
Schwarze Tusche
wird verwandt,
um sie und ihren
Gefährten
ganz links zu
vollenden. Diese
Schnittstelle
legt offen, daß
der Zeichner,
unter Umständen
ein Linkshänder,
fortschreitend
von rechts nach
links vorging,
bis er keine Tusche
mehr hatte. Daß
er die Bäuerin
von der rechten
Seite zu zeichnen
begann - die Falten
ihres Kleides
und ihr Haar -,
zeigt, daß
er keine graphische
Vorstellung der
Gesamtfigur besaß,
kein Gefühl
dafür, wie
die Linien die
Körperebenen
ausdrücken
oder einen Teil
des Ganzen ausmachen
sollten. Dasselbe
läßt
sich bei dem Bauern
feststellen, der
zu ihrer Rechten
im Profil abgebildet
ist. Sein Rumpf
ist in brauner
Tusche gezeichnet,
sein Kopf jedoch
plötzlich
in Schwarz ausgeführt:
der Künstler
zog also ganz
offensichtlich
nur Linien nach.
Die Schwäche
dieser Methode
offenbart sich
in der Kraftlosigkeit
der rechten Hand
der Bäuerin
und in der Ausdruckslosigkeit
der Gesichter.
Einen
weiteren Hinweis
darauf, daß
man es mit Pausen
eines Originalentwurfes
zu tun hat, gibt
die helle Partie
im linken Arm
der Frau in der
Bildmitte, die
mit dem Arm eines
senseschleifenden
Mannes verschmilzt.
Der Kopist hat
einige Linien
ausgelassen, die
die Formen voneinander
trennen
würden (vgl.
den gleichen Entwurf
in Dresden oder
Göttingen).
Dieser "pausenhafte"
Charakter wird
durch die Art
verstärkt,
in der Teile der
Darstellung den
kreisförmigen
Rand überschneiden
(das geschnittene
Gras rechts, der
Fuß der
linken Bäuerin,
die Berge in der
Ferne und einige
Strahlen, die
von der linken
Wolke ausgehen).
Offensichtlich
hatte sich die
Zeichnung während
des Kopierens
leicht verschoben.
Schließlich
wurden die Gesichter
zweier im Vordergrund
sitzender Figuren
in einem (nicht
ganz erfolgreichen)
Versuch, ihren
Ausdruck besser
zu fassen, "freihändig"
mit einer breiteren
Feder überarbeitet.
Im
großen und
ganzen fallen
die zehn anderen
Entwürfe
dieser Serie -
der "Dezember"
fehlt - ähnlich
aus. Nur in den
Entwürfen
des "Aprils"
und des "Septembers"
findet sich eine
stärkere
Ausarbeitung und
ausgeprägtere
graphische Sensibilität,
obwohl auch hier
klar ist, daß
sie einem originalen
Prototyp folgen.
Der "April"
unterscheidet
sich vom Rest,
indem er Schattierungen
aus Parallelschraffuren
aufweist, die
Zwischenraum schaffen,
Volumen andeuten
und Ebenen differenzieren.
Die "September-Version"
steht für
sich, dadurch,
daß sie
freier, in dickeren
Linien mit einer
breiteren Feder
gezeichnet ist
und sehr viel
ausdrucksvoller
wirkt: die Linien
schwellen, entsprechend
den Volumen, die
sie umreißen,
an und ab. Die
gleiche dickere
Feder könnte
vielleicht zu
der Hand gehören,
die die Verbesserungen
im "Juni"
vornahm und damit
zumindest an eine
Händescheidung
zweier Leute denken
läft, nämlich
die eines Schülers
und die etwas
freiere seines
Meisters, wenn
auch beide weit
von Breus Duktus
entfernt sind.
Die
ührigen Entwürfe
folgen dem "Juni"
in ihrem Verlaß
auf den Umriß
und der Vermeidung
von Schattierungen
ebenso wie in
ihrem Charakter
als schwache
Pausen. Es ist
bemerkenswert,
daß keine
der zahlreichen
anderen Kopien
und Versionen
die nadelstichartigen
Umrißlinien
aufweisen, die
auf eine Übertragung
durch Abrieb hinweisen
würden. Vermutlich
ähnelte die
Kopiermethode
Cenninis "carta
lucida".
Diese
einfachen "Kopien"
entstanden durch
Reduktion komplexer
Originale auf
die wichtigsten
Konturlinien.
Sie wurden offensichtlich
als Kartons für
die Glasmaler
verwendet, eigens
zu dem Zweck hergestellt,
die Konturen des
Entwurfs auf die
Oberfläche
der Glasscheibe
zu übertragen.
Diese Methode
wurde ausnahmslos
bei allen überlieferten
Scheiben angewandt;
die Farbaufträge
befinden sich
in der Regel an
der Unterseite.
Die Zeichnung
wurde vermutlich
unter die Glasscheibe
gelegt und die
Linien dann einfach
auf die Glasoberfläche
gemalt.
Eine
genaue Untersuchung
erweist daher
eine beachtliche
Ferne der "Kopien"
zu Breus eigenhändigen
Arbeiten. Sowohl
die Serien aus
Bern als auch
aus Göttingen,
die hier gezeigt
werden, gehören
in die gleiche
Gruppe. Und auch
das Monogramm
H.B., das man
auf den Zeichnungen
der Göttinger
Serie findet,
ist, falls noch
mehr Beweise vonnöten
sind, ein Hinweis
auf eine weitere
Hand. Nicht nur
kommen die oben
vorgestellten
Versionen ganz
offensichtlich
aus verschiedenen
Werkstätten,
sie scheinen auch
verschiedene Produktionsstadien
zwischen Breus
Originalentwurf
und dem fertigen
Glasbild darzustellen,
wobei die einfachsten
wohl von Handwerkern,
die nicht unmittelbar
zum Kreis um Jörg
Breu gehörten,
angefertigt wurden.
Dies legt die
Vermutung nahe,
daß Breu
lediglich als
Lieferant von
Entwürfen
für Glasmalerwerkstätten
tätig war.
Maler,
Glaser und Glasmaler
Lassen
sich die Vermutungen,
die aus der Untersuchung
der physischen
Natur der Zeichnungen
gewonnen wurden,
durch schriftliche
Quellen über
die Glasmalerei
in Augsburg erhärten?
Was hier geklärt
werden muß
ist, ob die Glasmalerei
vorrangig als
Tätigkeitsfeld
von Glasern oder
Malern betrachtet
wurde oder wirklich
von einer unabhängigen
Gruppe von Glasmalern.
Die Einträge
der Handwerkszünfte
sind zu der Zeit,
in der Breu lebte,
bedauerlich dünn,
und genauere Einträge
für die Sparte
der Glaser setzen
erst in den späten
1540er Jahren
ein. Trotzdem
gibt es ausreichend
Material über
die Art der zünftischen
Bestimmungen,
das es ermöglicht,
zumindest teilweise
die Arbeitsorganisation
zu rekonstruieren.
Die
Zunft der Kunsthandwerker
war in vier Abteilungen
unterteilt: die
Maler, die Goldschmiede,
die Bildhauer
und die Glaser.
Dieser Aufteilung
lag die Annahme
zugrunde, daß
ein Meister lediglich
in dem Bereich
arbeiten würde,
in dem er seine
Lehre absolviert
hatte. Bereits
1460 gab es einen
Erlaß, der
besagte, daß
es ordnungsgemäß
der Zunft gemeldet
werden sollte,
wenn einer außerhalb
des Bereichs arbeitete,
in dem er seine
Lehre gemacht
hatte. Das deutet
darauf hin, daß
es solche Überschneidungen
gab. Aber wie
Huth zeigte, spricht
der milde Ton
des Erlasses für
eine gewisse Toleranz
der geläufigen
Praxis gegenüber,
im Gegensatz zu
den strengen Verfügungen
und Beschränkungen
anderer Städte.
Einen weiteren
Hinweis auf genaue
Kompetenzabgrenzung
gibt eine im Jahr
1504 bei der Zunft
eingereichte Beschwerde
der Maler, die
einen "maister
adolf kistler"
- vielleicht den
Bildhauer Adolf
Daucher - zwang,
jeden Lehrling,
der "im nit
zustand wider
das handwerck
der maler arwait",
zu entlassen.
Im Jahr 1515 findet
sich ein deutliches
Beispiel für
Arbeitsteilung
in dem Bereich,
der uns hier beschäftigt;
in einem Auftrag
sollte Hans Burgkmair
die Scheibenrisse
anfertigen, während
ihre Ausführung
einem Glaser überlassen
wurde.
Was
diese spärlichen
Einträge
zeigen ist, daß
die Trennungen
zwischen den einzelnen
Gewerben im späteren
15. Jahrhundert
und vor allem
im frühen
16. Jahrhundert,
als diese Entwicklung
anscheinend noch
gefördert
worden war, schärfer
gezogen wurden.
Spätestens
1522 fühlten
sich die unterschiedlichen
Gewerbe der Zunft
hinreichend selbständig
und wettbewerbsfähig,
um eine Ordnung
zu erlassen, die
ausdrücklich
Tätigkeiten
in bestimmten
Bereichen ohne
die entsprechende
Lehre unter Verbot
stellt. Die Initiative
dazu kam von den
Malern:
"Item
es ist zu wissen
das ein erber
Handwerck der
maler mit den
meren erkannt
hat. Wenn sich
begäbe das
hinfuhr einer
das Handwerck
kauffen oder annemen
wurde oder wollte,
derselbig soll
sich ains Handwercks
allein, welches
er under den vieren
gelernt hat, underziehen
und gebrauchen
und sich der anderen
aller muessigen
und entschlahen.
Doch sollend die
maister die jetzt
vorhanden sind
nit begryffen
sonder ausgeschlossen
sein. Anno 1522
am Sonntag nach
Esaltacionis crucis".
Die
"merer"
(Mehrer) waren
einer der regierenden
Räte der
Stadt, zusammengesetzt
aus Zunftmeistern
und Patriziern.
Die vier Gewerbe,
auf die in dem
Zitat hingewiesen
wird, sind die
schon genannten:
Maler, Glaser,
Bildhauer und
Goldschmiede.
In bezug auf Breu
ist von Bedeutung,
daß die
Ordnung ausdrücklich
die älteren
Meister, die schon
etabliert waren,
ausnimmt: Die
Organisationsstruktur
der Zunft legt
Breu keinen Stein
in den Weg, sich
als Glasmaler
zu betätigen.
Die
Ordnung zielte
deutlich auf eine
jüngere Generation
von Meistern,
und wir können
sie als ein Symptom
des umfassenderen
Bildes eines wirtschaftlichen
Druckes auf das
Handwerk sehen.
Wie viele andere
Städte auch,
sah sich Augsburg
einer großen
Zuwanderung der
Landbevölkerung
ausgesetzt,
die Arbeit
suchte und die
Mitgliederzahlen
der Zünfte
in nicht
mehr
zu handhabende
Höhen trieb.
Dieses Problem
gab es, wie Sebastian
Brants Klage im
"Narrenschiff"
zeigt, auch bereits
im späten
15. Jahrhundert:
"Keyn
handwerck stat
me jnn sym waerdt/
Es ist als überleydt,
beschwaert/ Jeder
knecht, meyster
werden will/ Des
sint yetz aller
hantwerck vil/
Mancher zu meysterschafft
sich kert/ Der
nye das hantwerck
hat gelert/ Eyner
dem andern werckt
zu leyd/ Vnd tribt
sich selbs dick
vber die heyd/ ...
... Duont doch
nit arbeyt, als
man sol/ Dann
man hyen sudelt
yetz all ding/
Das man sie geben
moeg gering".
Eine
Generation
später
sollte ein
Bildhauer
in einem
Holzschnitt
von Peter
Flötner
klagen:
"Viel
schöne Bild
hab ich geschnitten/
Kunstlich auf
welsch und deutschen
Sitten/ Wiewol
die Kunst jetz
nimmer gilt,/
Ich küunt
dann schnitzen
schöne Bild/
Nacket und die
noch leben thaten,/
Die waren veil
in Marckt und
Städten/
So aber ich daselb
nit kann./ Muss
ich ein anders
fahen an/ Und
will mit meinen
Hellenbarten/
Eins grossmöchtigen
Fursten warten".
Man
findet eine fast
wörtliche
Paraphrase von
Brants Worten
in einer Zunftordnung
der Bildhauer
in Augsburg aus
dem Jahre 1517,
die die Zahl der
Lehrlinge, die
ein Meister beschäftigen
durfte, beschränkt,
da durch eine
zu große
Anzahl das Handwerk
"gros beschwerdt
und gehindert
worden sei".
Bezeichnenderweise
begrenzten auch
die Glaser die
Anzahl ihrer Lehrlinge
in einem Erlaß
des gleichen Jahres.
Fortan konnte
ein Meister je
einen Lehrling
für eine
Höchstzeit
von drei Jahren
beschäftigen.
Was diese Verfügungen
zeigen ist, daß
die Überbesetzung
die Handwerker
dazu zwang, sowohl
ihre Gesamtzahl
zu beschränken,
als auch die Abgrenzungen
innerhalb der
Zunft deutlicher
zu ziehen.
Dem
Verbot von 1522,
das den Meistern
die Möglichkeit
nahm, außerhalb
ihrer angestammten
Tätigkeitsfelder
zu arbeiten, wohnt
die Tatsache inne,
daß dies
bis dahin üblich
war und daß
die älteren
Meister mit diesem
Überschreiten
der Grenzen fortfahren
durften. Doch
wie sah diese
Überschneidung
der Arbeitsbereiche
eigentlich aus?
Ein unveröffentlichtes
Dokument von 1560
wirft Licht auf
diese Frage. Es
betrifft einen
Streit um die
Zuständigkeiten
zwischen genau
den Handwerkern,
die uns hier interessieren:
Malern und Glasern.
Je ein Repräsentant
dieser Gewerbe
machte eine Aussage
darüber,
was er als Norm
erachtete, und
in ihren Aussagen
enthüllt
sich ein deutlicheres
Bild bezüglich
der Arbeitsteilung
und -beschränkung.
Hans Burgkmair
d. J. äußerte
sich für
die Maler, daß
in den 30 Jahren,
in denen er Meister
war, und wie es
tatsächlich
auch schon sein
Vater berichtet
hatte, jeder Meister
lediglich in seinem
Bereich gearbeitet
habe, den er aber
durch Einheiraten
in andere Gewerbe
erweitern könnte
("... ain
Jeder das so er
gelernet/allain
getriben hab/und
die andern handwerck
Ime vnnd seinen
Kindern/Soenen
oder toechtern
durch heirat nutz
machen mögen").
Daraus ergibt
sich, daß
jegliche Überschneidungen,
wie die farbige
Fassung oder das
Vergolden von
Skulpturen, das
Malen auf Glas,
von Handwerkern
anderer Zweige
ausgeführt
wurden, die mit
der Familie des
jeweiligen Meisters
durch Heirat verbunden
waren. So habe,
wie er sagt,
niemand
anderen Arbeit
weggenommen bzw.
anderen Interessen
geschadet. Dann
fährt er
mit dem hinreißend
versteckten Kernsatz
seiner Rede fort:
"So hab ain
Jeder Maler fuog
vnd macht wann
er wil glaeser
zu kauffen/vnd
dieselben jn offnen
Laden failzubaben/aber
doch kainem glaser
gsellen Darauf
zuhalten/";
und weiter "Allermassen
vnnd gstalt wie
gehört/seyen
die glaser gemalte
tuecher failzuhaben
auch befuegen
gewesen/".
Maler und Glaser
hatten gegenseitig
das Recht, die
Ware des jeweils
anderen zu verkaufen,
aber ein Maler
konnte nicht einen
Glasergesellen
in seiner Werkstatt
beschäftigen
(und wahrscheinlich
umgekehrt).
Diese
Erwähnung
der Gesellen wird
in dem gleichen
Streit von einem
weiteren Beschwerdeführer
aufgenomrnen.
Hans Keltz, der
die Bildhauer
vertritt und seit
59 Jahren Meister
ist, behauptet,
daß es zwischen
Malern und Bildhauern
schon immer üblich
gewesen sei, sich
die Gesellen gegenseitig
auszuleihen, und
daß sie
sich noch nie
darüber gestritten
hätten:"...
es sey je vnd
allweg gebreuchig
gewesen/Das die
Maler vnnd Bildhawer
baiderlay hantwercher
gesellen zusamen
vnd beyeinander
haben halten durff[en]
vnd seyen nie
voneinander gewesen/Hab
sich auch deshalben
kain strit noch
zwitracht vnder
jnen nie erhaben
oder zutragen
..."
Nun
jedoch befänden
sich die Maler
und Glaser deswegen
im Konflikt miteinander:
"Aber die
Glaser vnd Maler
seyen in disen
fall fur vnd fur
einander widerwertig
gewesen".
Hier findet sich
der Beweis für
die traditionelle
Zusammenarbeit
zwischen den Handwerken
durch den gegenseitigen
Austausch von
Gesellen für
nötige Aushilfsarbeiten.
Noch deutlicher
wird dies in der
Zeugenaussage
Hans Brauns, der
für die Glaser
spricht und seit
50 Jahren im Meisterrang
stand. Er habe
in dieser Zeit
nie jemanden mehr
als eine Tätigkeit
ausüben oder
Gesellen anderer
Handwerke einstellen
sehen. Er erwähnt
einen "Maister
Gregori"
- Gregor Erhart?
-, der für
die Herstellung
eines geschnitzten
Kruzifixes ("ain
Creutz herrgot")
einen Malergesellen
für die farbige
Fassung und einen
Goldschlägergesellen
für die Vergoldung
des Lendenschurzes
herangezogen hatte.
In der letzten
Zeit jedoch, fährt
er fort, hätten
sich bestimmte
jüngere Meister
gegen solche Gepflogenheiten
gewandt, und besonders
einer habe sogar
einer Witwe Kunden
und Personal abspenstig
gemacht. Er sei
aber gleichwohl
ordnungsgemäß
dafür bestraft
worden.
Die
Aussage des vierten
Zeugen, des seit
40 Jahren im Meisterrang
stehenden Glasers
Sigmund 0st, zeigt,
wie diese Situation
entstanden war.
Er erinnert sich
eines ähnlichen
Streits vor vielen
Jahren (aller
Wahrscheinlichkeit
nach dessen, der
zu der oben erwähnten
Ordnung von 1522
geführt hatte),
in dem alle vier
Zweige der Zunft,
abgesegnet von
den Mehrern, übereinstimmend
entschieden, daß
jeder Handwerker
nur in seinem
Tätigkeitsfeld
arbeiten sollte.
Er fährt
fort, daß
viele Meister
sich dem Beschluß
in solchem Maße
widersetzt hatten,
daß die
Angelegenheit
vor den Rat der
Stadt gebracht
wurde. Schließlich
wurde entschieden,
daß jeder
Meister nach eigenem
Belieben arbeiten
könne, solange
er den Interessen
anderer keinen
Schaden zufüge,
und diese Situation
wurde erfolgreich
beibehalten, bis
vor kurzem gewisse
junge Meister
sowohl das Glaser-
als auch das Glasmalerhandwerk
ausüben wollten.
Besonders, wenn
ein Auftraggeber
Glas bestelle,
sagt er, stellten
die Glaser es
nicht her, wenn
sie es nicht selbst
bemalen durften.
Andererseits,
so fährt
er fort, sei es
bei kirchlichen
Aufträgen,
die sowohl Glas-
als auch Malerarbeiten
enthielten, jahrelang
üblich gewesen,
daß die
Glaser hierfür
Glasmalergesellen
einstellten. Die
normalen Maler
("die flachmaler")
würden genauso
verfahren.
Das
Bild, das sich
aus diesen Berichten
herauskristallisiert,
ist das einer
gefestigten Tradition,
in der jeder Handwerker
die Interessen
seiner Kollegen
respektierte und
nur in seinem
eigenen Bereich
arbeitete. Wenn
die Fertigkeiten
eines anderen
Handwerks benötigt
wurden, griff
man zeitweilig
auf
einen entsprechenden
Gesellen zurück.
Ein Meister konnte
den Gesellen eines
anderen Handwerks
nicht an seine
eigene Werkstatt
binden. Obwohl
dieses System
noch immer gut
funktionierte,
hatte sich das
Recht durchgesetzt,
das jedem Meister
die Möglichkeit
eröffnete,
in jedem Bereich
tätig zu
werden.
In
der Praxis scheint
sich dies jedoch
in Grenzen gehalten
zu haben, da noch
immer niemand
anderen Handwerkern
Arbeit wegnehmen
durfte. Die Beschäftigung
von "hauptberuflichen"
Glasmalergesellen
sowohl durch Glaser
als auch durch
Maler ("flachmaler")
wird explizit
als bei kirchlichen
Aufträgen
üblich bezeichnet.
Erst 1560 spitzte
sich die Lage
zu, als junge
Glasermeister
sich anschickten,
sowohl die Bemalung
als auch die Herstellung
ihrer Waren selbst
in die Hand zu
nehmen. Es waren
die Maler, die
sie dafür
vor Gericht brachten.
Was
sagt dies über
den Status der
Glasmalerei aus?
Burgkmairs Vortrag
legt nahe, daß
familiäre
Verbindungen einem
Maler erlaubt
hätten, für
einen Glaser zu
arbeiten. Ost
hingegen meint,
daß häufig
auf Glasmalergesellen
zurückgegriffen
wurde. Insgesamt
zeigt das Dokument,
daß es eine
gesonderte Gruppe
von Glasmalern
gab, die sowohl
von den Glasern
als auch von den
Malern unabhängig
war, und daß
es ihre Rechte
waren, die bei
dieser Verhandlung
untergraben wurden.
Solches
Quellenmaterial
bringt einen der
Beantwortung der
Frage näher,
in welchem Verhältnis
Breu zu den Glashandwerkern
gestanden haben
mag. So erklärt
zum Beispiel die
Existenz einer
eigenen Gruppe
von Glasmalern
den Status der
Baseler Kopien
und bestätigt
noch einmal den
Eindruck, daß
sie nicht in Breus
direktem Umfeld
angefertigt wurden,
sondern seinem
Handwerk angepaßte
Kopien eines Glasmalers
waren, die dazu
dienten, die Umrisse
des Entwurfs auf
das Glas zu übertragen.
Andererseits schließt
die Quellenlage
bisher die Möglichkeit
nicht aus, daß
Breu in seiner
Werkstatt auch
Glasmalerei betrieben
haben könnte.
Daher muß
die Frage gestellt
werden, wie groß
diese Gruppe von
Glasmalern, besonders
zu Breus Lebzeiten,
also bis zu den
späten 1530er
Jahren, war.
Die
Archivalien können
uns nicht viel
Aufschlußreiches
mitteilen. Die
Untersuchung der
Zunftrollen und
der Sterberegister,
in denen normalerweise
die Berufe der
einzelnen verzeichnet
wurden, erlaubt
es, sich ein Bild
von der Anzahl
der Glashandwerker
und ihrer Organisation
zu machen. Erwartungsgemäß
dominierten einige
Familien den Glassektor
im 16. Jahrhundert;
die Söhne
ergriffen normalerweise
den Beruf ihrer
Väter. Bis
auf zwei Fälle
im ganzen 16.
Jahrhundert bezeichnen
die Zunftrollen
die Beschäftigten
als Glaser. Eine
Ausnahme stellt
Florian Giltlinger
dar, der ausdrücklich
als Glasmaler
geführt wurde,
als er sich 1510
zum Meister qualifiziert
hatte. Der andere
war der schon
erwähnte
Hans Braun, eine
zentrale Gestalt
des Glasgewerbes
in Augsburg, wie
die zahlreichen
Erwähnungen
seines Namens
in den Quellen
zeigen. Er wird
manchmal als "glaser"«,
häufiger
jedoch als "glasschmeltzer"
bezeichnet; mit
letzterer Berufsbezeichnung
unterschreibt
er auch seine
geschäftliche
Korrespondenz,
was auf eine vermutlich
ungewöhnliche
Form der Spezialisierung
in diesem Handwerk
deutet.
Florian
Giltlinger war
der Sohn des Malers
Gumpolt Giltlinger,
von dessen einst
allseits bekannten
künstlerischen
Fähigkeiten
heute nur noch
die trockene Sprache
von Verträgen
und Rechnungsbelegen
Zeugnis gibt.
Aus dem reichen
Quellenmaterial
weiß man
jedoch, daß
er einer großen
Werkstatt vorstand,
die Aufträge
in vielen Bereichen,
unter anderen
auch dem der Glasmalerei,
ausführte.
Im Jahr 1484 erhielt
er eine einzige
Bezahlung für
Maler- sowie Marmor-
und Glasarbeiten
im Dom.
Zwei
Belege von 1506
und 1509 im Pfarrarchiv
in Schwaz in Tirol
bezeichnen Giltlinger
("Maister
Gumpolt vonn Augspurg")
ausdrücklich
als "Glasser"
und vergüten
ihm "der
Gesellschaft Glas
nach Inhalt ainer
Visier 60 Gulden"
und "das
glaswerch auf
der kapellen auf
dem freithoff
fur geschmeltzs
und scheyben glass
56 Gulden".
Giltlinger,
der in erster
Linie Maler war
und als solcher
auch bei seinem
Tod bezeichnet
wurde, scheint
also einer großen
Werkstatt vorgestanden
zu haben, die
Aufträge
aus verschiedenen
Bereichen ausführte.
Wahrscheinlich
richteten sich
die Verfügungen
einige Jahre später
gegen solche monopolistischen
Praktiken. Interessant
ist auch die Tatsache,
daß Giltlinger
seine Söhne
in verschiedenen
Bereichen ausbildete.
Einer von ihnen,
Gumpolt d.J.,
übernahm
1520 den Betrieb
des Vaters und
wird besonders
als Maler bezeichnet.
Jahre später,
1554, beginnt
wiederum dessen
Sohn Christoph
bei Amberger eine
Malerlehre, um
dieses Handwerk
fortzuführen.
Florian, der bereits
erwähnte
zweite Sohn Gumpolts
d. Ä., wurde
1510 Glasmalermeister.
Er starb 1547,
und sein Sohn,
Endris Giltlinger,
übernahm
1563 wiederum
seines Vaters
Rechte als Zunftmitglied,
ebenfalls als
Glasmaler. Er
sollte 1580 seinen
Sohn Christoph
als Lehrling einführen,
damit er "das
Glas und Glasmalern"
erlernte. So läßt
sich zumindest
in einer Familie
eine kontinuierliche
Tradition von
spezialisierten
Glasmalern durch
das 16. Jahrhundert
hindurch verfolgen.
Daß
die Glasmalerei
einen unabhängigen
Berufszweig darstellte,
zwar mit dem des
Glasers verwandt,
jedoch von ihm
unterschieden,
zeigt der dramatische
Höhepunkt
einer weiteren
unveröffentlichten
Quelle aus dem
Jahre 1569. In
diesem Jahr richtete
sich Endris Giltlinger
mit der Bitte
an den Rat der
Stadt, eine Glaserwerkstatt
eröffnen
zu dürfen.
Nach einer ausführlichen
Erörterung
durch die Repräsentanten
der Zunft wurde
die Bitte mit
der Begründung
zurückgewiesen,
daß Endris
lediglich als
Glasmaler ausgebildet
worden sei und
daher nicht über
das nötige
Fachwissen verfüge,
solch ein Geschäft
zu führen.
In diesem Fall
wurde die Überspezialisierung
durch zünftische
Sanktionen bestraft.
Dieser Vorgang
läßt
die Vermutung
zu, daß
die Glasmaler
einen recht kleinen
Teil der Zunft
darstellten.
Es
sollte zur Diskussion
gestellt werden,
inwieweit die
Rolle der Familie
Giltlinger in
der Glasherstellung
und -dekoration
Auswirkungen auf
Breus Auftrag
für "Die
Kriege Maximilians"
gehabt haben könnte.
Wie wir oben gesehen
haben, erhielt
der "Hofmaler"
Hans Knoder, der
sich damals in
Augsburg aufhielt,
die Bezahlung
für diesen
Auftrag. Er sollte
bemalte Scheiben
herstellen, die
die Türen
von Maximilians
Jagdsitz in Lermoos
schmücken
sollten. Zieht
man Knoders augenfällige
Fähigkeiten
als Zeichner,
Entwerfer und
Künstler
in Betracht, so
erscheint es merkwürdig,
daß er die
Entwürfe
für diesen
Auftrag an einen
anderen Künstler,
Breu, vermittelt
haben soll. Welcher
Grund hätte
dafür bestanden?
Eine Antwort wäre,
daß er dies
gar nicht tat
und daß
Dörnhöffer
ein Fehler unterlief,
als er Breus Entwürfe
für die Kriegs-
und Jagdszenen
mit dieser Quelle
und diesem Auftrag
in Verbindung
brachte. Als andere
Möglichkeit
ist denkbar, daß
Knoder als vielbeschäftigter
Hofmaler den gesamten
Auftrag, also
den Entwurf und
die Ausführung
auf Glas, an andere
Künstler
vergab. Im Lichte
der oben zitierten
Aussage Burgkmairs
d. J. bezüglich
der Bedeutung
von familiären
Verbindungen für
die Arbeitsaufteilung
ist es unter Umständen
wichtig, daß
Knoder mit Gumpolt
Giltlingers Schwester
verheiratet war.
Daher ist es sehr
gut vorstellbar,
daß Knoder
einerseits Breus
Meisterschaft
als Entwerfer
nutzte - die 1516
wegen der kaiserlichen
Aufträge
(einschließlich
der Kampfszenen
für die Rathausdekoration)
besonders hohe
Wertschätzung
genoß; andererseits
die Fähigkeiten
der Giltlinger-Werkstatt
auf dem Gebiet
der Glasmalerei,
um den Auftrag
ausführen
zu lassen. Knoder
hätte in
diesem Fall einfach
als Vermittler
und Koordinator
fungiert. Gewiß
machen es die
verwandtschaftlichen
Beziehungen zwischen
Knoder und Giltlinger
doppelt unwahrscheinlich,
daß Breu
die malerische
Ausführung
der
Glasscheiben übertragen
worden wäre,
wenn man Giltlingers
Fähigkeiten
auf diesem Gebiet
und die Bedeutung
der Familienbande
berücksichtigt.
Der
andere spezialisierte
Glashandwerker,
den die Zunftrollen
erwähnen,
Hans Braun, kann
ebenfalls mit
den Breuschen
Scheibenrissen
in Verbindung
gebracht werden.
In Zusammenhang
mit bemalten Rundscheiben
hören wir
das erste Mal
im Jahr 1515 von
ihm, als er 14
Florin als Bezahlung
"umb 8 Scheiben
gemalter gläser
in die newen ratstuben
gebörig"
erhielt. Hans
Burgkmair war
kurz davor für
Entwürfe
("visier
zu glesern")
entlohnt worden.
Viel
später, in
den 1530er Jahren,
trifft man wieder
auf Braun, als
er Glasdekorationen
für die Kapelle
des Jagdschlosses
Grünau nahe
Neuburg herstellt.
Er taucht in einem
Eintrag des Baumeisterbuches
des Schlosses
Neuburg vom Jahre
1531 auf, der
besagt, daß
er "ain glaswerck
von geschmeltzter
arbait siebenerlay
veldungen in die
capellen zur Grienau
inhalt gegebner
visierungen"
vollendet habe.
Diese Arbeit sei
"zum lustigsten
und kunstlichsten"
ausgeführt
worden, und er
hatte 40 Gulden
dafür erhalten.
Im Jahre 1535
folgte noch eine
weitere Bezahlung
für "drei
geschmeltzte wappenscheiben",
auch für
das Jagdschloß;
weitere Zahlungen
für Glasarbeiten
wurden 1536 geleistet.
Es ist von großer
Bedeutung für
Breus Arbeitsorganisation,
daß seine
Werkstatt zwischen
1536 und 1538
mit der Ausgestaltung
des Jagdschlosses
beauftragt war,
das heißt
zur gleichen Zeit,
in der Braun dort
tätig war.
Es gibt einen
Vertrag von 1537,
der Breu die nicht
unerhebliche Summe
von 200 Gulden
für die Ausschmückung
unter anderem
der Grünauer
Kapelle zusichert.
Obwohl der dort
genannte "Jorgen
Prew maler ...
zu Augspurg"
Breu d. J. sein
muß, da
der Vater Ende
1536 oder schon
Anfang des Jahres
1537 starb, ist
es nicht unmöglich,
daß Breu
d. Ä. für
die Entwürfe
der Dekoration
verantwortlich
war. Eine Klausel
im Vertrag von
1537 besagt, daß
der Künstler
nach bestimmten
schon vorhandenen
Entwürfen
arbeiten sollte.
Außerdem
gibt es im Baumeisterbuch
Zahlungsbelege
an die Werkstatt
Breus für
das Jahr 1536.
Neben Hans Braun
arbeiteten noch
zahlreiche andere
Augsburger Handwerker
am gleichen Projekt:
"Hans Flicker
von Augsburg",
"hans Maurer",
"Simprecht,
Usmus und Linhart"
und "die
Zimmerleute Schauer
und Bastl".
Sie alle wurden
getrennt bezahlt.
Wie die Dokumente
zeigen, führte
die Werkstatt
Breus nur die
malerische Gestaltung
aus, während
Hans Braun für
die Glasarbeiten
zuständig
war. Falls Breu
verantwortlich
für die gesamte
Dekoration gewesen
sein sollte, ist
es nicht ausgeschlossen,
daß er auch
die Entwürfe
für die Glasscheiben
lieferte. Doch
selbst in diesem
Fall steht fest,
daß Breus
Werkstatt - im
Gegensatz zu Giltlingers
- die Glasmalereien
und die Schmelzarbeiten
nicht selbst ausführte.
Es
ist möglich,
daß
Breu und
Braun bereits
in den 1520er
Jahren bei
anderen
Glasaufträgen
zusammenarbeiteten.
Darauf lassen
die Initialen
H.B. schließen,
die sich
auf dem
Göttinger
Monatszyklus
finden.
Vorausgesetzt,
daß
es sich
hier um
Brauns Monogramm
handelt,
könnten
diese Zeichnungen,
eine davon
1526 datiert,
Brauns Kartons,
Arbeitsexemplare
nach dem
Breuschen
Prototypus
gewesen
sein. Das
wiese auf
eine beachtlich
lange Zusammenarbeit
zwischen
den beiden
hin.
Wendet
man sich den überlieferten
Scheiben selbst
zu, wird sofort
klar, daß
sie von verschiedenen
Händen stammen.
Die beträchtlichen
stilistischen
Unterschiede zum
Beispiel zwischen
dem "Oktober"
aus dem Augsburger
Maximilianmuseum
und der Serie
der "Geschichte
des Josef"
aus dem Bayerischen
Nationalmuseum
in München
- beide sehr geschickt
gemalt - sind
nur durch zwei
verschiedene Glasmaler
von ganz unterschiedlicher
künstlerischer
Prägung erklärbar.
Die offensichtliche
Arbeitsteilung
zwischen dem Entwerfer,
Breu, und dem
ausführenden
Glasmaler
ist analog zu
der zwischen Künstler
und "Formschneider"
bei der Herstellung
von Drucken, wobei
letztere ja häufig
sehr unterschiedliche
Qualität
hervorbringen.
Diese
Rundscheiben sind
zeitgenössische
Stücke, aber
es gibt noch andere
Scheiben, die
auf Breus Entwürfen
basieren und deren
deutlich späteres
Entstehungsdatum
nachgewiesen werden
kann. Eine Rundscheibe
in den "Cloisters"
in New York, die
"Architectura"
aus einem Zyklus
der Sieben Freien
Künste, lehnt
sich stilistisch
eng an Breus Zeichnungen
für einen
solchen Zyklus
in Wien an. Die
Scheibe selbst
geht auf eine
ebenfalls in Wien
befindliche Zeichnung
nach einem Breuschen
Original, signiert
jedoch vom Monogrammisten
S Z zurück.
Die Situation
wird dadurch
noch zusätzlich
kompliziert, daß
sich zwei Monogramme
auf der Scheibe
befinden, die
beide weder von
Breu noch von
dem Monogrammisten
zu stammen scheinen,
obwohl sie dem
nahekommen. Es
gibt noch weitere
Varianten dieser
Serie: Tobias
Stimmer schuf
neben einer veränderten
Version desselben
Entwurfs, jetzt
im British Museum
in London, auch
noch eine "Vestiaria",
datiert 1558.
Diese Beispiele
zeigen sehr deutlich,
wie die Breuschen
Scheibenrisse
in den Glaserwerkstätten
Verbreitung fanden
und noch lange
nach seinem Tod
ihre Wertschätzung
erfuhren.
Ein
weiterer Beleg
dafür sind
vier stark restaurierte
Scheiben aus der
Rüstkammer
der Sächsischen
Kurfürsten
in Dresden, welche
die "Milicia",
"Vesticia",
"Mercatura"
und "Venatio"
zeigen. Sie galten
seit 1945 als
verschollen und
tauchten vor kurzem
in den Beständen
des ehemaligen
Ostberliner Museums
für Deutsche
Geschichte, die
vom Deutschen
Historischen Museum
übernommen
wurden, wieder
auf. Die "Mercatura"
trägt das
Monogramm M und
ist auf das Jahr
1562 datiert.
Ließe sie
sich hypothetisch
Hans Miller, einem
dokumentierten
Augsburger "Glaser",
zuordnen? Auf
jeden Fall deutet
das Erscheinungsbild
quellenmäßig
und stilistisch
darauf hin, daß
die Identitäten
hinter solchen
Initialen eher
in den Listen
für Glaser
als in denen für
Maler zu suchen
sind.
Es
bleibt sehr schwierig,
aus den überlieferten
Quellen das Ausmaß
und den Charakter
der Glasmalerei
im Augsburg der
ersten Hälfte
des 16. Jahrhunderts
zu rekonstruieren.
Der Beruf des
Glasers hat in
hohem Maße
mit der Herstellung
und dem Verkauf
von Fensterglas,
dem Zuschneiden
und Einsetzen
von Glasscheiben
in Bleifassungen
sowie mit dem
Verkauf von Glasgefäßen
zu tun; das Ganze
auf engem Raum,
der sowohl Werkstatt
als auch
Laden war. Es
scheint keine
örtliche
Glasfabrik, die
das Rohmaterial
herstellte, gegeben
zu haben. Auch
hier wiederum
bieten unveröffentlichte
Bittschriften
einzelner Glaser
an die Zunft,
die sich im Augsburger
Stadtarchiv erhalten
haben, Einblick
in den Charakter
ihres Gewerbes.
In einem Dokument
aus dem Jahr 1548
zum Beispiel bittet
der "glaser"
Jörg Hamer
die Zunft um das
Recht, venezianische
Kristallgläser
und Schüsseln
("Cristilinene
gleser vnnd Stainine
Scudella")
verkaufen zu dürfen,
neben seinem angestammten
Recht, das er
von seinen Eltern
ererbt habe, auf
Verkauf seines
eigenen [?], grünen
Glases ("die
griene gleser").
Er bringt vor,
daß er seit
Jahren schon venezianisches
Kristallglas zu
Verkaufszwecken
importiert habe.
Nun werde er jedoch,
wie er behauptet,
von auswärtigen
Händlern
unterboten, denen
kein Verbot auferlegt
werde, venezianisches
Glas öffentlich,
teilweise sogar
im Hausierhandel,
zu verkaufen,
und fragt daher
an, ob er nicht
einen seiner beiden
Läden ganz
dem Verkauf venezianischen
Glases widmen
dürfe, den
zweiten hingegen
- wie die anderen
Glaser auch -
dem grünen
Glas.
In
einer anderen
Reihe von Dokumenten
aus dem Jahr 1558
wendet sich der
gleiche Jörg
Hamer mit einer
größeren
Forderung an die
Zunft. Er behauptet,
am Ufer der Wertach
in der Nähe
der Stadt weißen
Sand gefunden
zu haben, der
für die Glasproduktion
verwendbar sei.
Er habe in einer
Glashütte
bereits Probestücke
aus diesem Material
angefertigt und
sowohl weißes
als auch grünes
Glas hergestellt.
Er setze große
Erwartungen darein,
das Verfahren
weiter zu verbessern
und wünsche
seine eigene Glashütte
in der Nähe
seines Hauses
oder an irgendeinem
anderen geeigneten
Ort zu gründen.
Dies werde, wie
er sagt, der Stadt
und der Allgemeinheit
zu Wohl
und
Nutzen gereichen.
Die Glaser müßten
nicht mehr länger
das Glas von außerhalb
importieren. In
wahrlich unternehmerischer
Art fragt er,
ob die Stadt Finanzierungshilfen
leisten könne,
da er die Kosten
für den Bau
der Glashütte
ebensowenig tragen
könne wie
die für die
Anwerbung von
geeignetem Personal
in Nürnberg
oder anderen traditionellen
Herstellungsorten.
Augsburg hatte
also keine eigene
Glashütte,
und die Glaser
der Stadt mußten
mit importiertem
Rohmaterial gearbeitet
haben.
Die
Stellungnahme
der Glaserzunft
zu dieser Bittschrift
ist ähnlich
entlarvend. Höchst
empört empfehlen
sie, eine solche
umverschämte
("unverschambt")
Forderung zurückzuweisen.
Hamers Vorschlag,
die Glashütte
allein zu leiten,
sei unerhört,
wo es doch andere
Glaser, junge
und alte, mit
größerer
Erfahrung, als
er sie habe, gebe.
Glashütten
sollten fernab
von Städten
liegen, vorzugsweise
"in den wildesten
wälden",
wie in Böhmen,
Thüringen,
im Schwarzwald
oder andernorts,
wo genügend
Holz verfügbar
sei. Im Herzogtum
Württemberg
duldete Herzog
Christoph Glashütten
nur in den abgelegensten
Gegenden und auch
da nur ungern.
Besonders der
Preis für
das Holz und die
Asche, die man
zur Barchent-
und anderer Tuchherstellung
benötige,
würde stark
steigen, und andere
Handwerke würden
deutlich benachteiligt,
wenn dieser Plan
erlaubt werden
würde. Statt
zum Wohle zu gereichen,
bewirke solch
ein Ansinnen nur
Widerstand und
Unzufriedenheit
im Volk.
Jörg
Hamers Auseinandersetzungen
mit dem
Konservatismus
der Zünfte
in den 1540er
und 50er
Jahren kann
als symptomatisch
für
das Anspruchsdenken
gesehen
werden,
das die
Glaser in
den Kompetenzstreitigkeiten
an den Tag
legten,
und für
ihren Kampf
um Eigenständigkeit
gegenüber
den Malern,
den wir
oben behandelt
haben. Sie
zeugen vom
Zuwachs
und von
der steigenden
Nackfrage
nach Glaswaren
in der Stadt
während
der ersten
Hälfte
des 16.
Jahrhunderts
und dem
gleichzeitigen
Statusgewinn
der damit
Beschäftigten.
Als
Symbol für
den Erfolg der
Autonomiebestrebungen
der Glaser mag
eine unveröffentlichte
Zeichnung aus
dem Kunstmuseum
in Basel gelten,
die die Arbeit
in einem Glasatelier
zeigt. Die Kreisform
weist darauf hin,
daß es sich
um einen Scheibenriß
handelt, die einfachen
Umrißlinien
darauf, daß
es wohl eine Arbeitskopie
war. Kostümhistorisch
läft sie
sich in die zweite
Hälfte des
16. Jahrhunderts
datieren. Man
sieht einen Glasmaler
und einen Glaser
nebeneinander
arbeiten, was
dafür zu
sprechen scheint,
daß zu dieser
Zeit die Glasmalerei
ein anerkannter
Teil des Glasergewerbes
war. Der Glasmaler
sitzt an seiner
Werkbank und bearbeitet
eine Wappenscheibe,
die er freihändig
nach einer Zeichnung
an der Wand kopiert.
Seine elegante
Kleidung läßt
ihn fast als Patrizier
erscheinen und
zeigt dadurch
den gesellschaftlichen
Status, den das
Handwerk für
sich in Anspruch
nimmt. Sein Kollege
arbeitet in einem
anderen Teil der
Werkstatt und
paßt fertige
Rundscheiben in
Bleifassungen
ein. Hinter ihm
befinden sich
eine offene Kohlenpfanne
und ein Blasebalg,
wie auch ein Satz
Löteisen
und andere Werkzeuge,
die er für
seine Aufgabe
benötigt.
In beiden Teilen
der Werkstatt
liegen Stapel
von rohem unbearbeitetem
Glas, dazu Glasgefäße
in verschiedenen
Formen und dekorativen
Ausführungen.
Wie
genau ist diese
Darstellung? Anfängliche
Zweifel an einer
wirklichkeitsgetreuen
Wiedergabe, die
durch die unglaubwürdige
Nähe des
Glasmalers zur
Kohlenpfanne genährt
werden, verstärkt
die Erkenntnis,
daß dieser
Entwurf eigentlich
eine Verschmelzung
zweier Holzschnitte
des Nürnberger
Künstlers
Jost Amman darstellt
. "Der Glasser"
und "Der
Glassmaler"
entstammen dem
Ammanschen "Ständebuch"
aus dem Jahre
1568 mit Gedichten
von Hans Sachs.
Dennoch ist anzunehmen,
daß die
Unterschiede in
Details, die in
den Vorlagen fehlen,
eigene Bilderfindungen
des Glasmalers
sind und seinen
persöulichen
Erfahrungshorizont
widerspiegeln.
Beispielsweise
ersetzt er den
gemalten Entwurf
aus Ammans Bilderzählung
- "Die Erschaffung
Evas"? -
durch ein Wappen,
ein Motiv, das
vielleicht der
eigenen Tätigkeit
des Glasmalers
eher entsprach.
Er fügte
außerdem
Regalbretter mit
recht unterschiedlichen
Glasgefäßen,
unter anderen
Sanduhren, hinzu
und stellte sie
über eine
Reihe von kleinen
Schubladen, die
vielleicht Pigmente
enthielten. An
dem Satz Zangen,
an Gegenständen,
die wie weitere
Greifwerkzeuge
aussehen, und
an einer anderen
Gußform
als im Ammanschen
Holzschnitt erkennt
man, daß
trotz des künstlichen
räumlichen
Zusammenhangs
die Einzelheiten
der Tätigkeiten
und der dazu notwendigen
Gerätschaften
sehr genau wiedergegeben
wurden. Solch
eine Rundscheibe,
als Werbung für
die Fähigkeiten
des Glasers in
seinem Gewerbe,
zeigt recht gut
dessen neu gewonnenen
Status.
Aus
dem Gesagten
ergibt sich,
daß
es Breu
sogar noch
nach 1522
von der
Zunft erlaubt
war, Glasmalerarbeiten
durchzuführen.
Allerdings
ist es unwahrscheinlich,
daß
er dies
je tat.
Die Kunst
der Glasmalerei
wurde spätestens
seit 1510
zur Aufgabe
von spezialisierten
Gewerbetreibenden,
die ab den
1560er Jahren
eine eigenständige
Gruppe von
Handwerkern
bildeten.
Dadurch
konnte sich,
ähnlich
wie etwa
durch Holzschnitte,
der Einfluß
eines Künstlers
wie Breu
in weitere
Regionen
verbreiten,
selbst noch
nach seinem
Tod. Es
mag paradox
erscheinen,
daß
gerade dieser
schöne,
gleichwohl
untergeordnete
Bereich
in Breus
Schaffen
am besten
überliefert
ist.
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