Außenpolitische Aspekte der Wiedervereinigung
Mit dem Fall der Mauer stand die Möglichkeit einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten unvermittelt auf der Tagesordnung der internationalen Politik: Nur im europäischen Rahmen und mit Einverständnis der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs konnte die deutsche Teilung überwunden werden. Während die Regierung der USA die Einheit grundsätzlich unterstützte, blieben die politischen Führungen in Großbritannien und Frankreich zunächst skeptisch. Die Sowjetunion fürchtete, dass ohne die DDR ihr militärisches Bündnissystem zerfalle.
Um die außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der Einheit zu regeln, trafen sich die Außenminister der Bundesrepublik und der DDR sowie Frankreichs, Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion zu mehreren „Zwei-plus-Vier-Gesprächen“. Strittig war vor allem die Bündniszugehörigkeit des vereinten Deutschlands; zu klären blieb die endgültige Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze.
Die wichtigsten Entscheidungen fielen bei direkten Verhandlungen zwischen Washington, Moskau und Bonn. Während eines Besuchs in Washington im Mai stimmte der sowjetische Staats- und Parteichef unerwartet der freien Bündniswahl eines vereinten Deutschland zu. Bei einem Treffen Helmut Kohls mit Michail Gorbatschow im Juli 1990 klärten diese die deutsch-sowjetischen Modalitäten der Wiedervereinigung.
Am 12. September 1990 unterzeichneten die Außenminister in Moskau
den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“.
Mit ihm erlangte Deutschland seine volle Souveränität wieder.
Die Nachkriegszeit war damit völkerrechtlich beendet.