Die Währungs- und Wirtschaftsunion
Der am 18. Mai unterschriebene erste Staatsvertrag sah die Einführung von D- Mark und sozialer Marktwirtschaft in der DDR zum 1. Juli 1990 vor. Dies entsprach dem Wunsch der meisten Menschen in Ostdeutschland. Ihnen galt die D-Mark als Symbol westlichen Wohlstandes.
Der Umtauschkurs zwischen Mark und D-Mark war lange umstritten: Westdeutsche Experten befürworteten einen Satz von höchstens 1:2. Die Erwartungen der Ostdeutschen lagen dagegen bei 1:1. Damit standen die Regierungen in Bonn und Ost-Berlin vor einem Dilemma: Bei einem Umtauschkurs von 1:2 hätten die Löhne in Ostdeutschland großenteils weniger als 20 Prozent der Westlöhne betragen. Der Umtauschkurs von 1:1 bedeutete, die ostdeutsche Wirtschaft unvermittelt dem Wettbewerb mit der westlichen Konkurrenz auszusetzen.
Die Bundesregierung kam schließlich der DDR entgegen, um weitere Übersiedlungen in die Bundesrepublik zu verhindern: Löhne, Gehälter, Renten, Mieten und andere "wiederkehrende Zahlungen" wurden 1:1 umgestellt. Bei Bargeld und Bankguthaben galt eine Stufenregelung.
Mit der Währungsumstellung kamen westliche Konsumgüter auf den ostdeutschen Markt. Gleichzeitig brach die marode DDR-Wirtschaft weitgehend zusammen. Um die Folgen abzufangen, wurden die DDR-Bürger in die sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik einbezogen. Die damit verbundenen Kosten bestritt die Bundesregierung aus dem hauptsächlich kreditfinanzierten „Sonderfonds deutsche Einheit“.