Ein weiteres Beispiel dieser Hirtenhäuser ist das neue Hirtenhaus
in Gottsbüren.
Im Kataster Gottsbürens aus dem Jahr 1747 heißt es im §15:
"Die Huede und Weyde Gerechtigkeit in dießes Dorffs Feldt-Mark
exerciret die Gemeinde so weit sich solche, mit Zugvieh, Kühen undt
Schweinen gantz allein". Außerdem steht dort geschrieben, dass
die Gemeinde Gottsbüren zwei Koppelhuten und einen Bezirk zum hüten
des Zug- und Melkvieh besaß. Die eine Koppelhute lag am Rheinhardswald
und hieß Langenberg und die andere lag am Kühberge.
Zu der Schafhute steht dort ein besonderes Bewandtnis, welches be-sagt,
dass man die Schafe nicht eher ins Sommerfeld treiben durfte, als nach
der Bestellung des Brachfeldes und nach der Ernte.
Zu diesem Zeitpunkt zählte man 767 Menschen, 184 Pferde, 282 Kühe,
459 Schafe und ein paar Schweine. Im §16 steht geschrieben, dass
die Gemeinde Gottsbüren die Schäferei Gerechtigkeit besaß,
jedoch die Menschen maximal zwei Pferche zu je 250 Stück halten durften.
Die "Allergnädigsten Herrschaften" erhielten für jedes
Tier 6 Heller Trinkgeld und 12 Steigen (zu je 20 Stück), 1 Trifthammel
1 Lamm. Der Oberförster erhielt für jeden Pferch 1 Reichstaler.
Das alte Hirtenhaus hatte damals einen höheren Steuersatz als der
Gemeinde Spiker. In dem Hirtenhaus wohnten wahrscheinlich 1 Hirte und
ein Schäfer. Da dieses Haus abhängig war, begann man 1811 mit
dem Bau eines neuen Hirtenhauses. Die Ausgaben für den Bau kann man
genauestens in der Gemeinderechnung von 12811 nachvollziehen, so bezahlte
man z.B. für Fenster- und Schreinerarbeiten dem Schreiner Töllen
17 Reichstaler und 18 Albus.
Die damaligen 3 "Hirten beyn Hornvieh" erhielten zusammen 21
Albus, sogenanntem Mietgeld, der Kälbshirte und der Gänsehirte
nur je 4 Albus. Ein Jahr später kann man aus deiner Rechnung entnehmen,
dass 21 Albus und 4 Heller Mietgeld für den Kuh- und Rinderhirten,
sowie für den Schweinehirten bezahlt wurden. Doch es wird nichts
über die Ausmaße und Anzahl der Räume des Neuen Hirtenhauses
ausgesagt, es wird lediglich erwähnt, dass es zwei Öfen gab,
woraus man schließt, dass darin ein Hirte und ein Schäfer eine
bescheidenen Wohnung hatten. Für diese Wohnungen hatte die Gemeinde
zu sorgen, da diese "Angestellten" meist nicht aus den Dörfern
stammten und als Ange-hörige einer besonders mobilen Gruppe gelten
und meist den ärmeren Schichten angehörten. In vielen Dörfern
wurden Hirten und Schäfer oft für wichtiger als Schulmeister
gehalten, doch man zeigt ihnen auch, dass man sie als geringere Menschen
einschätzte.
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