Entlohnung

Gottsbüren betrieb im Hochfürstlichen Wald Schweine-mast. Bei einer Vollmast, bei der es viele Eicheln und Bucheckern gab, durften 300-400 Stück Vieh in den Wald getrieben werden. Bei einer Vollmast musste man für jedes Stück Vieh 2 Albus Mastgeld bezahlen.
Für Dienstleistungen, wie das Versehen eines Tieres mit einem Brandmal, bekam die Gemeinde 4 Reichstaler innerhalb eines Jahres. Die Gemeinde musste von die-sem Geld den Viehhirten und den Maststall unterhal-ten. Der Hirte erhielt jedoch keinen Lohn, sondern während der Mastzeit Essen und Trinken, sowie ein großes Schwein im Januar.
Die Gemeinde besaß zwei Koppelhuten, die auch von an-deren Dörfern aus der Umgebung genutzt werden durf-ten.
Falls das Mastvieh ausgebrochen war, verlangte man 4 Reichstaler und zwischen 4 und 9 Heller für jedes ausgebrochene Tier, das die Hecke beschädigte, die zum Schutz vor Wild angelegt worden war.
Es wurde außerdem eine große Weidefläche für die Stu-tenzucht abgezweigt, wodurch man ca. 184 Pferde, 282 Kühe und 459 Schafe zufüttern musste (morgens und a-bends). Der Schäfer durfte die Tiere nicht auf die Felder treiben, bevor diese nicht brach lagen . Die Gemeinde besaß 2 Pferche für jeweils 250 Schafe, für die bekam die allergnädigste Herrschaft für jedes Stück 6 Heller Trinkgeld und der Oberförster pro Pferch 1 Reichstaler.

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