Die Hute im Reinhardswald

In den Ortschaften, die im Reinhardswalde lagen, wurden in früheren Zeiten die Herden morgens gesammelt und in den Wald getrieben. Häufig blieben sie nachts draußen in "Lägern". Das Schirrvieh trieb man nur nachts auf die Weiden und zwar in die Nähe der Ortschaften.
Die sogenannte Blummhute, das ist die Zeit vom 1.Mai bis Ende August, war für das Großvieh bestimmt. Für die Schafe und Schweine galt die Herbst- und Winterhute.
Schweine- und Schafhalter durften die Eichel- und Buchelmast ausnutzen
(daher der Name Mastschwein). In früheren Zeiten soll nur in solchen Mastjahren, also bei Vollmast, geschlachtet worden sein. Jedes Dorf hatte seine bestimmten Grenzen, die jedoch von den Hirten nicht immer beachtet wurden. Deshalb gab Hessen im Jahre 1747 das Hutereglement heraus, worin dieser Willkür ein Ende gesetzt wurde. In dieser Textschrift waren die Grenzen für die einzelnen Ortschaften, sowie die Weiden für die einzelnen Viehgattungen genau festgelegt. Dadurch, dass die Lagerstellen gekennzeichnet und durch Erdaufwürfe gesichert wurden, kam allmählich der Waldbau in Gang. Wenn die Pflanzungen so hoch waren, dass das Vieh keine Gefahr mehr für sie bedeuteten, konnten diese Stellen wieder als Weiden genutzt werden, und neue Lagerplätze wurden abgegrenzt. Die Gottsbürer Hute umfasste das Gelände Kuhberg - Beberbeck - Wildenteich - Kasseler Schneise. Im Park selbst durfte die Weide nur bis zum 1. September wegen der Brunftzeit ausgedehnt werden. Die Wildenteiche waren Stauwasserbecken, die dem "Wilde" als Tränke dienten.
Bis zum Jahre 1890 weideten draußen die Gottsbürer Rinderherde und Kälberherde. Letztere wurde nach dem ersten Heuschnitt hinausgetrieben; ihre Weide lag am Kuhberg, wo etwa 45 Morgen Wiese zur Verfügung standen, die zu Beberbeck gehörten. Die Weide in der Beckerseite, die heute genutzt wird bekam Gottsbüren am 1.Oktober 1895 als Folge der Huteablösung und außerdem noch 48.000 Mark in barem Gelde.
Die ersten Huteablösungen für die Gemarkung Gottsbüren fallen in das Jahr 1748, bisher gehörte auch das sogenannte Rottland dazu.
Ein in der Wildecke bei Verkopplung stehen gebliebener Stein trägt die Jahreszahl 1768. Ähnliche Steine finden sich auch im Walde. Im Distrikt 23 steht ein solcher mit der Inschrift D.H. 1149 = Deiseler Hute; die anderen Steinseite trägt die Zeichen N.E.A 1748. Ein anderer Stein im Distrikt 107 bezieht sich auf die Stammerhute und trägt die Inschrift St.H und N.Z. 1748.
Das es im Mittelalter keine geregelte Forstwirtschaft im heutigen Sinne gab bestanden die Wälder aus gemischtem Laubholz; der Anbau der Nadelhölzer fällt erst in späterere Zeit. So war es natürlich, dass das Vieh genug Weide fand, auch Pferde weideten hier. Noch kurz vor dem 30-jährigen Krieg wurden nach einer Berechnung bei einem guten Eicheln- und Bucheljahr gingen zwanzigtausend Schweine im Gesamtgebiet des Reinhardswaldes fett gemacht.
Für den Landgrafen Moritz bedeutete das Waldgebiet somit eine zuverlässige Quelle seiner Einnahme, die er in einem guten Mastjahr auf dreißigtausend Gulden = 40.000 Mark aufschlug.
Der eigentliche Begründer einer modernen Forstverwaltung war Landgraf Philipp, der in der Landforstverordnung vom 3.4.1532 einheitliche Regelung durchzusetzen bestrebt war. Der Reinhardswald war stets das Versuchsfeld für Forstwirtschaftliche Fragen. Die Eichen- und Buchenbestände, die schon damals von unschätzbarem Werte waren, dienten ja nicht nur der Sicherstellung des Bauholzes für die Fachwerkhäuser, sondern vor allem der Schweinemast durch Eicheln und Eckern, da die Bauern ihren Holzbedarf mehr deckten als nötig war, wurde das Einsetzen von Forstaufsichtsbeamten notwendig.
Nieder- und Oberhessen hatten ursprünglich je einen Oberförster. Die Stelle des "Oberaufseher am Rheinhardswalde " war organisch mit dem Amtsmanns in Trendelburg verbunden.
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