Das DHM informiert:
Pressemitteilung vom 16. Mai 2007
Freier Eintritt in das Deutsche Historische Museum 23. Mai: Verfassungstag
Die Bundesrepublik feiert am Mittwoch ihren 58. Geburtstag: Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, am Tag darauf trat es als Verfassung des neugegründeten Staates in Kraft. Kein rundes Jubiläum also, dennoch Grund genug, die Geschichte des Grundgesetzes einmal Revue passieren zu lassen. Die Grundlagen, die Verfassung von 1849 und die der Weimarer Republik, sind in Originalen in der Ständigen Ausstellung im Zeughaus zu sehen.
Am 8. Mai 1948 wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen von den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats angenommen. Nach Billigung durch die Länderparlamente (mit Ausnahme Bayerns) trat das Grundgesetz am 24.05.1949 in Kraft.
Im Laufe der Zeit hat sich das Grundgesetz als tragfähiges Fundament eines stabilen demokratischen Gemeinwesens bewährt. Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 und der europäischen Integration wurden verschiedene Änderungen am Grundgesetz vorgenommen, es kam aber nicht zu einer grundlegenden Veränderung der Verfassung.
Das Deutsche Historische Museum bietet an diesem Tag freien Eintritt in seine Häuser und Ausstellungen.
Am 23. Mai 2007 können kostenlos besucht werden:
Das Berliner Zeughaus und die Ständige Ausstellung des DHM
„Deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen“
Die Ausstellungshalle von I.M. Pei und die Wechselausstellung:
„Parteidiktatur und Allttag in der DDR“
„Farben der Geschichte Fahnen und Flaggen“
Alle Ausstellungen sind ist täglich von 10 bis 18 Uhr zu sehen.
Eintritt für beide Häuser und alle Ausstellungen 4 Euro,
Jugendliche bis 18 Jahre frei
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Rudolf Trabold, Pressereferent
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