verantwortlich: Dr. Dieter Vorsteher
Grundsätzlich wird das physische Fotomaterial nur entliehen. Auch bei Neuanfertigung wird nur die Arbeitsleistung in Rechnung gestellt. Filmmaterial und Abzüge bleiben Eigentum der Stiftung Deutsches Historischen Museum. Ist eine Verwendung in Ausstellungen beabsichtigt, bei der schwarz-weiß Abzüge aufkaschiert werden und eine weitere Verwendung des Materials anschließend ausgeschlossen ist, dürfen dazu nur Reproduktionen Verwendung finden. Digitale Vorlagen müssen nicht zurückgegeben werden.
Die Ausleihfrist beträgt im Inland 8 Wochen, im Ausland 12 Wochen
Bei Überziehung der Leihfrist wird je Foto eine Blockierungsgebühr berechnet:
Bei Überziehung der Leihfrist von mehr als 12 Wochen werden je Foto € 50,00, je Ektachrome € 125,00 berechnet. Bei Verlust oder starker Beschädigung, hat der Leihnehmer Schadensersatz für die gesamte Lieferung zu leisten (je Vorlage € 300,00).
Den Nachweis über den Umfang der Nutzung muss der Besteller erbringen. Das Bildarchiv erhält 1 Belegexemplar. Bei Rücksendung des Bildmaterials bitten wir um Auskunft über die konkrete Verwendung. Bei nicht genehmigter Nutzung wird ein 500%iger Preisaufschlag auf das Veröffentlichungshonorar erhoben.
Bildnachweis:
Deutsches Historisches Museum - bzw. DHM - (mit Namensnennung des Fotografen). Bei Unterlassung des Bildnachweises wird ein 100%iger Preisaufschlag auf das Veröffentlichungshonorar erhoben.
Für fehlerhafte Beschriftungen haftet die Stiftung Deutsches Historisches Museum nicht.
Die Berechnung der Nutzungsgebühr erfolgt in Anlehnung an die Honorarordnung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Entstehende Kosten für Neuaufnahmen (Ektachrome, Digitalaufnahmen) aus den Beständen der Sammlung der Stiftung Deutsches Historisches Museum:
Ektachrome / Digitalaufnahme | € 35,00 |
Ektachrome / Digitalaufnahme | € 52,00 |
Gerichtsstand
ist Berlin.
Dr. Dieter Vorsteher-Seiler Abteilungsleiter Sammlung |
Berlin, 2012-01-01 |