Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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8. Wurde die Nationalversammlung im In- und Ausland akzeptiert?

Das Ziel der am 28. Juni 1848 eingesetzten Provisorischen Zentralgewalt war es, die staatliche Macht zu übernehmen und nach Innen und Außen zu repräsentieren. Die völkerrechtliche Anerkennung blieb ihr jedoch ebenso versagt, wie die volle Unterstützung durch das eigene Volk.

Mit Frankreich gelangte die Nationalversammlung nicht weiter als zum Austausch offiziöser Vertreter. Zu groß war das Misstrauen gegenüber einem vereinten und damit gestärkten „Empire Germanique“. Die englische Königin Victoria und ihr deutscher Gemahl Albert, ebenso wie die Regierung unter dem liberalen Außenminister Palmerston, waren dagegen zunächst dem Einigungswerk zugetan. Als sich die Nationalversammlung aber voll nationalem Eifer in den Schleswig-Holstein-Konflikt einschaltete, verkehrte sich diese Sympathie in offene Gegnerschaft. Die diplomatischen Vertreter wurden daraufhin nicht akzeptiert und eine intensive Pressekampagne verstärkte die zunehmend antideutsche Stimmung noch mehr.

Als einzige Großmacht erkannten die USA die Zentralgewalt an, hatte der Kongress doch von Anfang an den zaghaften Demokratisierungsversuch wohlwollend verfolgt. Schweden, die Niederlande, Belgien, Sardinien, Neapel, Griechenland und die Schweiz folgten dem amerikanischen Beispiel. Häufig wurde in der Forschung spekuliert, ob die deutsche Einigung unter diesen Vorraussetzungen im internationalen Kräftespiel überhaupt eine Chance gehabt hätte. Tatsache ist jedoch, dass die Revolution nicht an der Ablehnung der europäischen Nachbarn scheiterte.

Oft wurde auch geschrieben, dass der Zentralgewalt die Mittel fehlten, ihre Macht nach Innen zu konsolidieren. Sie verfügte weder über eine Verwaltungsstruktur noch über ein stehendes Heer. Diese Schwäche trat offen zutage, als der Reichskriegminister am 16. Juli 1848 in einem „Huldigungserlaß“ die oberste Befehlsgewalt über alle Garnisonen im Reich beanspruchte und eine Parade zur Huldigung des Reichsverwesers befahl. Fast alle Staaten und vor allem Preußen und Österreich verweigerten dies und machten damit deutlich, dass sie gar nicht daran dachten ihre Souveränität an die Provisorische Zentralgewalt abzugeben.

Ganz machtlos war diese aber nicht. Da der Deutsche Bund seine Kompetenzen an den Reichsverweser übergeben hatte, standen die vormaligen Bundestruppen unter seinem Befehl. Davon machte die Nationalversammlung auch öfter Gebrauch, wenn es galt, Aufstände niederzuwerfen und „Ruhe und Ordnung“ wieder herzustellen, d.h. Forderungen und Bewegungen zu unterdrücken, die die Paulskirchenmehrheit als zu radikal empfand. Sie ging sogar soweit, in einem Zirkularerlaß im Oktober 1848 eine Erfassung und Überwachung aller Vereine anzuordnen. Dem kamen die Einzelstaaten gerne und eifrig nach. Damit legte die Zentralgewalt die Grundlage für eine zentrale, politische Staatspolizei und damit für einen effektiven Polizeistaat nach der Revolution.

Die Einzelstaaten erkannten also nur dann die Befugnisse der Nationalversammlung an, wenn ihre eigenen, gegenrevolutionären, Interessen vertreten wurden. Die Bevölkerung verlor durch diese Maßnahmen schnell den Glauben an „ihre“ Nationalversammlung.