Die Nationalversammlung in der Paulskirche 1848

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1. Wie entstand die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche?

Die Nachricht von den revolutionären Ereignissen in Paris, die Ende Februar 1848 zum Sturz des sogenannten Bürgerkönigs Louis Phillippe führten, entzündete in ganz Europa ein längst schwelendes Feuer der Revolution.

In Mannheim verabschiedete bereits am 27. Februar eine Volksversammlung eine Petition an die badische Regierung in Karlsruhe. Sie enthielt Forderungen, die innerhalb weniger Tage in allen deutschen Ländern teils durch friedliche Massenproteste und Petitionsbewegungen, seltener durch bewaffnete Aufstände an die jeweiligen Landesfürsten gestellt wurden: Volksbewaffnung, Pressefreiheit, Einführung von Schwurgerichten und die sofortige Einberufung eines deutschen Parlaments.

Die Idee einer Nationalversammlung, die die deutschen Länder vereinen und eine freiheitliche Verfassung ausarbeiten sollte, existierte bereits seit der Napoleonischen Besatzung, wurde jedoch zusammen mit den politischen Bestrebungen des Bürgertums unterdrückt. Am 5. März versammelten sich in Heidelberg, auf Einladung Johann Adam v. Itzsteins, 51 liberale und demokratische Wortführer der sogenannten Märzbewegung. Trotz aller Unterschiede in der Zielsetzung – die gemäßigten Liberalen wollten die Revolution schnell beenden und ein auf eine Verfassung gestütztes deutsches Kaiserreich errichten, während die Demokraten für eine Republik eintraten – einigten sie sich auf die Einrichtung eines Vorparlaments durch einen „Siebenerausschuß“. Diese „vollständigere Versammlung von Vertrauensmännern aller deutschen Volkstämme“ übertrug wiederum ihre Aufgabe, die Wahl und Zusammenkunft eines Nationalparlaments zu organisieren, an einen „Fünfzigerausschuß“.

Am 3. April hatte man sich auf eine allgemeine und gleiche Wahl geeinigt, während das direkte Wahlverfahren nur empfohlen wurde. Da außerdem auf ungeklärte Weise der Passus, nur „Selbständige“ wählen zu lassen in den Verhandlungsbericht gelangte, fielen die Wahlverfahren in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich aus. Einige Länder ließen nur eine Wahl über Wahlmänner zu, andere interpretierten die Selbständigkeit der Wähler über ein bestimmtes Einkommen. Das Wahlgebiet sollte sich auf das Gebiet des Deutschen Bundes erstrecken. Kandidaten aus Posen und Südtirol waren jedoch genauso vertreten wie Abgeordnete aus Schleswig und West- und Ostpreußen. Einige böhmische und mährische Wahlkreise beschlossen einem deutschen Nationalstaat nicht angehören zu wollen, so dass von den errechneten 649 Abgeordnete (1 Mandat pro 50000 Menschen) schließlich nur 585 zu wählen waren.

Trotz einiger Verzögerungen und erheblicher Behinderungen konnten am 18. Mai die meisten der Gewählten feierlich in die umgewidmete Frankfurter Paulskirche einziehen. Dies war ungeachtet der für heutige Verhältnisse fragwürdigen Wahlverfahren ein ungeheueres Ereignis, der erste Versuch einer demokratischen Selbstbestimmung auf deutschem Boden aber auch eine unverschämte Anmaßung in den Augen der weiterhin regierenden Fürsten.