Mit der Revolution von 1918/19 wurden die letzten halbfeudalen Gesindeordnungen auf dem Lande endgültig abgeschafft. Die Gesindeordnung regelte das Verhältnis zwischen den Dienstboten und Dienstbotinnen und der Herrschaft. Dieses Verhältnis war von Ungleichheit bestimmt gewesen: Die Bediensteten hatten viele Pflichten, aber kaum Rechte. So konnten sie beispielsweise ohne Kündigungsfrist entlassen werden. Wenn Mägde und Knechte nicht zur Arbeit erschienen, konnten sie polizeilich gesucht werden. Außerdem konnte die Herrschaft ihre Bediensteten körperlich bestrafen.