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Für alle Beschäftigungsverhältnisse gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, Gesetze und Regelungen des Bundes. Damit bietet das DHM auch tarifliche Sonderzahlungen und leistungsorientierte Prämien. Mit einem Arbeitgeberzuschuss unterstützt das DHM ihre Beschäftigten bei der privaten Altersvorsorge.

Das DHM fördert die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen und es gewährleistet die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Bei der Umsetzung von Gleichstellung und Chancengleichheit gelten die dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes und die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Das DHM stärkt die Kompetenzen seiner Beschäftigten in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen und durch ein Angebot an Fortbildungen. Die Personalentwicklung dient auch der Gestaltung individueller Karrierewünsche.

Vergütung und leistungsorientierte Prämien

Für die Beschäftigten der Stiftung gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, Gesetze und Regelungen des Bundes. Zudem besteht jährlich die Möglichkeit einer leistungsbezogenen Prämie.

Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt je nach Tätigkeitsprofil, Qualifikation und beruflicher Erfahrung. Bei bestimmten Berufsgruppen sind bei besonderer Qualifikation Zuschläge und Zulagen möglich.

Personalentwicklung

Das DHM stärkt die Kompetenzen seiner Beschäftigten im Hinblick auf aktuelle und künftige Aufgaben. Die jährlichen Mitarbeitergespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vorgesetzten sollen sicherstellen, dass jeder Beschäftigte seine beruflichen Fähigkeiten weiter ausbauen kann und dass individuelle Karrierewünsche berücksichtigt werden.

Ihren Beschäftigten bietet die Stiftung vielfältige Möglichkeiten zur Fortbildung an.

Kontakt

Personalmanagement

personalbuero@dhm.de