Kreuzzug des Weibes
- D 1926
- Digital SD
- Stummfilm (deutsche ZT)
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R: Martin Berger, B: Dosio Koffler, Martin Berger, K: Sophus Wangøe, Adolf Otto Weitzenberg, Paul R. von Knüpfer, D: Conrad Veidt, Maly Delschaft, Harry Liedtke, Andja Zimowa, 60‘
„Der ideologische Kern des Films und der Fokus der Inszenierung gilt letztlich nicht der Frage nach der Legitimität von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern der Auslotung des Bereichs, in dem das männliche Subjekt zwischen den Ansprüchen des Herzens und des Gewissens einerseits und dem geschriebenen Gesetz andererseits leben kann. Mit der Problematik der konkurrierenden Normen von Herz und Gesetz erzählt Kreuzzug des Weibes also mehr die Geschichte des Staatsanwalts als Lern- und Bekehrungsprozeß als die Geschichte seiner Verlobten“, resümiert Ursula von Keitz in ihrem Buch Im Schatten des Gesetzes. Schwangerschaftskonflikt und Reproduktion im deutschsprachigen Film 1918-1933. Im Mittelpunkt von Martin Bergers damals sehr populärem, von der Presse kontrovers besprochenem und vom Berliner Tageblatt als „Tendenzfilm“ (2.10.1926) bezeichnetem Werk steht ein Staatsanwalt, für den das Gesetz über allem steht, wie ein armutsbetroffenes Arbeiterehepaar mit vier Kindern und deren Arzt feststellen müssen. Als jedoch die Verlobte des Staatsanwalts von einem psychisch kranken Mann vergewaltigt und schwanger wird, gerät der Anwalt in ein Dilemma. Ursula von Keitz präsentiert eine von ihr auf Basis verschiedener Materialien rekonstruierte Fassung des Films. (mbh)