
Der Film des Hollywoodregisseurs George Stevens zeigt Bilddokumente aus den Lagern, erstellt im Auftrag des Office of Chief of U.S. Counsel als Teil der Anklage. Beglaubigt werden die Aufnahmen durch die zu Beginn gezeigten Affidavits (vereidigte Versicherungen) der Kameraleute und Regisseure, die garantieren, dass an den Bildern und mit der Montage keine Manipulationen vorgenommen wurden. Die Filmaufnahmen selbst können juristisch nicht den Status eines Zeugen haben, anders als die Kameramänner, die das Gezeigte gesehen haben.
Die Bilddokumente wurden stumm vorgeführt, mit live vorgetragenen Erläuterungen des Anklägers. Eine später entstandene Tonfassung enthält einige wenige Synchrontonaufnahmen. Der agitierende Status sollte zurückgenommen werden, als „Zuschauer*innen“ der Verbrechen sollen wir gerade keine Zuschauer*innen mehr sein. Im Nürnberger Prozess wurde der Film am 29. November 1945, dem achten Verhandlungstag, kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt, als die Aufmerksamkeit der Presse zu erlahmen drohte. Über den Köpfen der Hauptkriegsverbrecher wurden am Abend zuvor kleine Lampen angebracht, damit die Öffentlichkeit und die Journalist*innen deren Reaktionen oder Nicht-Reaktionen beobachten konnten. (tht)
Nazi Concentration Camps
- USA 1945
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- OV
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R: George Stevens, Ray Kellogg, Sprecher: Army Lt. Col. George C. Stevens, Navy Lt. E. Ray Kellogg, U.S. Chief of Counsel Robert H. Jackson, P: Office of Chief of U.S. Counsel, Dokument 2430-PS, US-79, 58'