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Einführung: Günter Agde

NS-Filmdokumente vom Konzentrationslager Sachsenhausen gibt es nicht, das NS-Regime hatte das Filmen und Fotografieren in seinen Lagern verboten. Auch in dem nachgenutzten Gelände des NKWD-Speziallagers Nr. 7 wurde nicht gedreht – mit Ausnahme des Films Todeslager Sachsenhausen (1946), dem ersten deutschen Film über ein nationalsozialistisches Konzentrationslager. Zensur-Dokumente der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) beziehen sich nur auf die Texte, nicht auf die Bilder. Regisseur Richard Brandt, der später als Produktionsleiter bei der DEFA arbeitete, drehte im Sachsenhausen-Gelände, mied jedoch alle Lokalitäten, die auf den NKWD-Charakter hinweisen. Eine längere Sequenz – der ehemalige KZ-Häftling Paul Sakowski erklärt sowjetischen Offizieren die Funktion der Genickschussanlage – wurde Brandt von der SMAD bereitgestellt.

Auszüge aus Todeslager Sachsenhausen tauchen im Dokumentarfilm Berliner Prozeß (1948) auf, einer Reportage über den Prozess gegen die NS-Führung des Konzentrationslagers Sachsenhausen, den die SMAD als einzigen Prozess öffentlich veranstaltete und der große Aufmerksamkeit erfuhr. 13 Jahre später, bei der Eröffnung der Gedenkstätte 1961 organisierte die DDR-Staatsführung eine Demonstration, die die Befreiung des Konzentrationslagers feierte, ohne dabei das Speziallager zu erwähnen. In Filmen über diese Veranstaltung, etwa im DEFA-Augenzeuge Nr. 17 / 1961 und in Gelöbnis von Sachsenhausen, wurden Materialien aus Brandts Film verwendet. (ga)

Günter Agde ist Filmhistoriker, Autor und Mitglied von CineGraph Babelsberg.

Todeslager Sachsenhausen


D (Ost)/SU 1946
35mm
OV

R: Richard Brandt, K: Otto Baecker, S: Ludwig Lober, M: Boris Blacher, Kommentar: Karl Schnog, 37'

Berlinskij Prozess


SU 1948
35mm
DF

26‘

DEFA-Augenzeuge Nr. 17 / 1961


DDR 1961
35mm
OV

10'

Gelöbnis von Sachsenhausen


DDR 1961
35mm
OV

R/B: Rolf Schnabel, Sprecher: Wolfgang Heinz, 13‘

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