- D 1930
- DCP
- Stummfilm (deutsche ZT)
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R: Louise Kolm-Fleck, Jakob Fleck, P: Liddy Hegewald, B: Hans Rosen, K: Nicolas Farkas, D: Evelyn Holt, Henry Stuart, Igo Sym, Hermine Sterler, Georg Alexander, Georgia Lind, 71‘
Am Flügel: Eunice Martins
Statt Das Recht auf Liebe müsste der Film eigentlich Das Recht auf sexuelle Erfüllung heißen oder vielleicht – wie die damaligen Bestseller des niederländischen Arztes Theodoor Hendrik van de Velde – Die Erotik in der Ehe. Ihre ausschlaggebende Bedeutung (1928) oder Kann, will, darf und soll ich heiraten? (1930). Aber Titel hin oder her: Das Recht auf Liebe, bei dessen Entstehung der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld als Berater fungierte, gehört 1929/30 zu einer ganzen Reihe von Spielfilmen, die um Probleme in der Ehe kreisen und in den besseren Fällen auch als Ratgeber dienen.
Der Film von Jakob und Louise Fleck erinnert an Ernst Tollers Drama Hinkemann (1921/22): Ein reicher Industrieller (Henry Stuart), der durch eine Kriegsverletzung impotent geworden ist, heiratet eine junge Frau (Evelyn Holt) aus kleinen Verhältnissen, reist mit ihr um die Welt und erfüllt ihr jeden Wunsch. Nur ihr aufkeimendes körperliches Begehren und ihren Kinderwunsch kann er nicht erfüllen. Und so kommt, was kommen muss. (ps)