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Anmerkungen1. Vgl. hierzu weiter: Peter Bohley: Erlebte Geschichte. Zeitzeugen berichten in einer Tübinger Ringvorlesung, hrsg. von Jürgen Pfeiffer, Tübingen 1994. 2. Peter Bohley im Gespräch mit Claudia Petzold und Paul Kaiser, Tübingen, 1.2.1997 3. Ebd. 4. BStU - Außenstelle Halle, OV "Ring", Reg.-Nr. VIII/800/79 5. Ebenda, Eröffnungsbericht zum Anlegen eines Operativ-Vorganges "Ring", vom 17.06.1979, ohne Blattangabe 6. Die Rechtsgrundlage der "Bearbeitung" waren die § 106 (1) und § 107 (2) des StGB der DDR. Im § 106 (1) wird das Strafmaß für "staatsfeindliche Hetze" von einen Jahr bis fünf Jahren Gefängnisstrafe benannt. Die Vorbereitung und der Versuch sind strafbar. Im § 107 (2) wird bei "staatsfeindlicher Gruppenbildung" eine Freiheitsstrafe von drei bis zu zwölf Jahren angedroht. Auch hier ist bereits der Versuch strafbar. 7. Peter Bohleyim Gespräch mit Claudia Petzold und Paul Kaiser, Tübingen, 1.2.1997. 8. Zitiert nach: Peter Bohley "Erlebte DDR-Geschichte. Aufstand und Angst, Erfolge und Resignation", Manuskript, Teilauszug veröffentlicht im Selbstverlag, S.12 9. Die sieben Brüder und zwei Schwägerinnen der Bohley-Familie wurden in folgenden Operativ-Vorgängen "bearbeitet":
10. Peter Bohley im Gespräch mit Claudia Petzold und Paul Kaiser, Tübingen, 1.2.1997. 11. Ebd. 12. Zitiert nach: Aleksej Parin "Die Dramaturgie des Lebens oder Mein Familienname in einer unpoetischen Rubrik", Manuskript, S. 1 13. Zitiert nach: Hans-Joachim Lang "Von der Denunziation zum `Vorgang`",In: Schwäbisches Tagblatt, 29.02.1992 14. BStU - Außenstelle Halle, OV "Ring", Reg.-Nr.: VIII/800/79, Aktenvermerk vom 19.01.1979 (Dieser Aktenvermerk wurde in der Zeit der OPK angefertigt, die dem OV vorausging) 15. Ebd. 16. Zitiert nach; Hans-Joachim Lang, a.a.O. 17. BStU - Außenstelle Halle, OV "Ring", Reg.-Nr.: VIII/800/79, Beobachtungsbericht vom 13.01.1984 |
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