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·
Abstammungsnachweis
Mit dem „Arierparagraphen“ (erstmals erwähnt im
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933)
wurde für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen
Dienstes ein Nachweis über die „deutsche oder artverwandte
Abstammung bzw. des Grades eines Fremdeinschlages“ verlangt.
Dieser Nachweis musste unter Vorlage einer beglaubigten Heirats-,
Geburts-, Sterbeurkunde oder der amtlich beglaubigten Ahnentafel
erbracht werden. Mit den „Nürnberger Gesetzen“
von 1935 wurde dieser Nachweis auf alle Deutschen erweitert.
· Antisemitismus
Feindschaft gegenüber Juden. Der Begriff ist erstmals 1879
nachweisbar. In der „modernen Form“ der Judenfeindschaft
tritt der religiöse Aspekt zurück. Gestützt auf pseudowissenschaftliche
Theorien werden Juden nun als eigene „Rasse“ betrachtet.
Unabhängig davon, ob sie an jüdischen Traditionen festhalten,
als Religionslose leben oder zum Christentum konvertiert sind, werden
sie mit stereotypen Beschreibungen als Träger negativer „Rassen-“
und Charaktermerkmale beschrieben.
Der rassistisch motivierte Antisemitismus wurde von den Nationalsozialisten
als zentraler Bestandteil ihrer „Weltanschauung“ übernommen.
In den Anfangsjahren der NSDAP konzentrierte sich Adolf Hitler in
seinen öffentlichen Auftritten auf äußerst aggressiv
vorgetragene judenfeindliche Hetze. Der Antisemitismus wurde 1933
nach der Machtübernahme zu einem wichtigen Bestandteil der
nationalsozialistischen Staatsideologie. Bis 1939 verschärfte
er sich ständig durch massive Propaganda, staatliche Maßnahmen
und gezielte Übergriffe auf Juden. Während des Zweiten
Weltkriegs gipfelte der Judenhass ab 1941 in der systematischen
Ermordung der europäischen Juden in Vernichtungslagern.
· Arierparagraph
Umgangssprachliche Bezeichnung für §3 aus dem Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933. Es diente
als Mittel zur Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und
der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Davon betroffen waren
u.a. alle Beamten und Angestellten jüdischer Herkunft. Der
in diesem Gesetz erstmals ausformulierte „Arierparagraph“
verbot die Beschäftigung von „Nichtariern“ im öffentlichen
Dienst. Sie waren in den sofortigen Ruhestand zu versetzen. Als
„nichtarisch“ galt, wer einen jüdischen Eltern-
oder Großelternteil besaß. Vorerst ausgenommen waren
jüdische Frontkämpfer des Ersten Weltkrieges und ihre
Angehörigen sowie vor dem 1. August 1914 Verbeamtete. Mit Verabschiedung
der => „Nürnberger Gesetze“ im
September 1935 entfielen diese Ausnahmen.
· Arisierung
Nationalsozialistische Bezeichnung für die von Staat und Partei
systematisch vorangetriebene Enteignung von „Nichtariern“
- im Sinne der => „Nürnberger Gesetze“
- sowie die Überführung ihres Besitzes und Vermögens
in die Hände von „Ariern“ bzw. des Deutschen Reiches.
Auch die „Arisierung“ diente u. a. als Druckmittel,
um die Juden zur Auswanderung zu veranlassen, nahm anderseits aber
vielen von ihnen die notwendigen Mittel dazu.
Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die Verdrängung der
Juden aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben.
· Ausbürgerung
Das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die
Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933
zielte zusammen mit dem zeitgleich geschaffenen Gesetz über
die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens auf die
Ausbürgerung der während der Weimarer Republik eingebürgerten
Juden und politischen Flüchtlinge sowie auf die Beschlagnahmung
ihres Vermögens ab. Insgesamt wurden mit Hilfe dieses Gesetzes
fast 40.000 Menschen ausgebürgert. Darüber hinaus verloren
mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941
alle über die Reichsgrenze deportierten und geflüchteten
Juden ihre deutsche Staatsbürgerschaft.
· Auswanderungsgut
=> Umzugsgut
· Berufsverbot
Eines der ersten Gesetze zur => „Arisierung“
war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933.
Paragraph 3, Abs. 1 (=> „Arierparagraph“)
besagt, dass Beamte nicht arischer Abstammung in den Ruhestand zu
versetzen seien. Soweit es sich um so genannte Ehrenbeamte handelte,
waren sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen. Das Berufsverbot
traf im Verlauf des Frühjahrs 1933 auch verbeamtete Ärzte
und Juristen (=> Konsulenten). Bis 1935
und zum Teil darüber hinaus waren Beamte, die als Frontkämpfer
des Ersten Weltkriegs gedient hatten, von der Regelung ausgenommen.
Von den Berufsverboten waren in den folgenden Jahren auch zahlreiche
weitere Berufsgruppen wie Journalisten, Schauspieler, Musiker, Schriftsteller
und Wissenschaftler betroffen.
· Boykott
„Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!“ - unter
Parolen wie dieser begann am 1. April 1933 um 10 Uhr ein reichsweiter
Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte.
Angehörige der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS)
hinderten Passanten unter Androhung von Gewalt und Repressalien
am Betreten der Geschäfte. Zu diesem Zeitpunkt reagierte die
deutsche Bevölkerung meist noch reserviert auf den nationalsozialistischen
Boykottaufruf. Allerdings zogen es viele Bürger für die
Zukunft vor, ihre Waren in eigens ausgewiesenen „Deutschen
Geschäften“ zu kaufen. Der ursprünglich auf unbestimmte
Zeit geplante Boykott wurde nach einem Tag ausgesetzt und am 4.
April 1933 von der Regierung für beendet erklärt.
·
Deportation
„Deportation“ ist der erzwungene Transport (Verschleppung,
Verbannung bzw. Umsiedelung) von politischen Gegnern oder ganzen
Bevölkerungsgruppen an einen Ort, an dem sie aus Sicht der
Deporteure nicht mehr als Störung oder Gefährdung erscheinen.
Ursprünglich bezog sich der Begriff auf die Verbannung Strafgefangener
z.B. von Westrussland nach Sibirien. Im zaristischen Russland aber
bezeichnete der Begriff Deportation mehr und mehr die Verbannung
von „Staatsfeinden“, militanten politischen Aktivisten
und Revolutionären. In der Zeit des Nationalsozialismus erhielt
der Begriff eine erweiterte Bedeutung: Nicht mehr nur einzelne oder
kleinere Gruppen, sondern Millionen Juden aus fast allen europäischen
Ländern, Sinti und Roma sowie politisch Andersdenkende wurden
systematisch in Ghettos, bald auch in Konzentrations- und Vernichtungslager
verschleppt.
Seit 1942 wurden die Deportationen von den Nationalsozialisten als
„Evakuierung“ oder „Umsiedlung“ verharmlost,
um ihr eigentliches Ziel, die millionenfache Ermordung der Menschen,
zu verschleiern.
· Deutsche Golddiskont-Bank
(Dego)
Die Deutsche Golddiskont-Bank war eine Tochter der Reichsbank. Jüdische
Bürger konnten ab 1934 ausschließlich über diese
Bank Vermögen ins Ausland transferieren. Dabei mussten sie
Verluste zwischen 60 und 96% in Kauf nehmen. Erst 1961 wurde die
Deutsche Golddiskont-Bank aufgelöst.
· Devisenstellen
Die Devisenstellen waren Dienststellen der Oberfinanzpräsidien
und dienten in Kooperation mit dem Zoll und den örtlichen Finanzämtern
der Überwachung von Zahlungsverkehr und Auswanderung, später
aller Finanztransaktionen jüdischer Mitbürger. Die Devisenstellen
unterstanden fachlich dem Reichswirtschaftsministerium, waren organisatorisch
allerdings als Dienststellen der Oberfinanzpräsidenten der
Finanzverwaltung angeschlossen. Im Falle einer Auswanderung mussten
die ausreisewilligen Juden ihr gesamtes Umzugsgut dort schätzen
lassen und den geschätzten Wert bezahlen. Für Neuwertiges
oder extra für den Neuanfang angeschaffte Gerätschaften
wurden hohe Abgaben, zumindest das Doppelte des Anschaffungspreises,
an die => Deutsche Golddiskont-Bank gezahlt.
Ab 1939 durften nur noch zum persönlichen Gebrauch unbedingt
erforderliche Gegenstände ausgeführt werden.
·
Einkommensteueränderungsgesetz
Das Gesetz zur Änderung der Einkommensteuer entzog jüdischen
Eltern ab Februar 1938 die Kinderermäßigung. Ab 1939
wurden jüdische Eheleute vom Verheirateten-Tarif ausgeschlossen
und grundsätzlich in die höchste Steuerklasse eingestuft.
· Emigration
Noch in der Nacht des Reichstagsbrandes vom 27. auf den 28. Februar
1933 setzte eine systematische Verfolgung der politischen Widersacher
durch die Nationalsozialisten ein. Im Frühjahr 1933 sahen sich
daher in einer ersten Welle Tausende zur Emigration in die Nachbarländer
Deutschlands gezwungen. Vor allem Paris und Prag wurden in den Jahren
nach 1933 zu Zentren der Emigration.
Je mehr sich das nationalsozialistische Regime nach der Zerschlagung
der politischen Parteien und demokratischen Strukturen auf die Verfolgung,
Ausgrenzung und Entrechtung der Juden konzentrierte, umso größer
wurde die Zahl derjenigen, die sich dieser rassistischen Diskriminierung
und Zerstörung ihrer beruflichen und sozialen Existenzgrundlage
durch Emigration zu entziehen versuchten. Allein in den ersten drei
Jahren des NS-Regimes verließen daher rund 75.000 Juden ihre
Heimat. Bis zur Verhängung des Auswanderungsverbotes durch
die NS-Führung im Oktober 1941 gelang etwa 270.000 Juden die
Flucht aus Deutschland. Zahlreiche schikanöse Bestimmungen
und Abgaben führten dazu, dass die legale Auswanderung nicht
nur ein äußerst aufwändiges Unterfangen war, sondern
für viele Flüchtlinge den finanziellen Ruin bedeutete.
· Endlösung
In einer Rede vor dem Reichstag vom 30. Januar 1939 hatte Adolf
Hitler gedroht, dass das Ergebnis eines neuen Weltkrieges „die
Vernichtung der jüdischen Rasse in Europa“ sein werde.
Die Formulierung „Endlösung der Judenfrage“ ist
bereits in verschiedenen Dokumenten des 1939 geschaffenen => Reichssicherheitshauptamtes
vom Frühjahr 1941 nachzuweisen, blieb aber interner Sprachgebrauch
der unmittelbar Beteiligten des NS-Völkermords. Am 31. Juli
1941 erging ein schriftlicher Auftrag von Hermann Göring an
den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, einen
„Gesamtentwurf über die organisatorischen, sachlichen
und materiellen Vorausmaßnahmen zur Durchführung der
angestrebten Endlösung der Judenfrage vorzulegen“.
Auf der von Heydrich einberufenen => „Wannsee-Konferenz“
wurde am 20. Januar 1942 zwischen den beteiligten Reichsministerien,
parteiamtlichen NS- und staatlichen Dienststellen sowie der Reichsbahnführung
die Koordination umfassender organisatorischer Maßnahmen im
Rahmen der „Endlösung“ besprochen. Die Leitung
der „praktischen Durchführung der Endlösung“
(Protokoll der „Wannsee-Konferenz“) lag in den Händen
des => Reichssicherheitshauptamtes.
Die „praktische Durchführung“ bestand in der systematischen
Deportation und Ermordung der europäischen Juden – vor
allem durch Massenerschießungen und durch Vergasung. Mit der
Errichtung von Vernichtungslagern, wie z.B. 1942 Treblinka, wurden
diese Taten intensiviert und führten zur Ermordung von schätzungsweise
5,6 Millionen Juden.
· Entjudung
Der Begriff „Entjudung“ stammt aus dem nationalsozialistischen
Sprachgebrauch und bezeichnete den Prozess der Entfernung deutscher
Juden aus dem Wirtschafts- und Berufsleben sowie den Bereichen Kunst
und Kultur in Deutschland unter den Nationalsozialisten. Siehe dazu
auch => „Arisierung“.
· Entnazifizierung
Nach Ende des Krieges 1945 führten die Alliierten Maßnahmen
durch, um das nationalsozialistische Gedankengut und dessen Einfluss
in Deutschland zu beseitigen. Sie strebten vor allem die Zerschlagung
der organisatorischen Strukturen des NS-Regimes sowie das Entfernen
von Nationalsozialisten aus öffentlichen Ämtern und Führungspositionen
in der Wirtschaft an. Grundlage dafür waren die Beschlüsse
der Siegermächte auf den Konferenzen von Jalta (Februar 1945)
und Potsdam (Juli/August 1945). In einer ersten Phase wurde versucht,
mittels Fragebogen die Verstrickung jedes einzelnen Deutschen in
das NS-System zu untersuchen. Spruchkammern und Entnazifizierungskommissionen
stuften Betroffene in fünf Kategorien von „Hauptschuldig“
bis „Entlastet“ ein. Die sich aus der jeweiligen Einstufung
im Einzelfall ergebenden Strafen reichten von Geldbußen bis
zur Inhaftierung. In der sowjetischen Zone wurden zahlreiche Todesurteile
verhängt, in begrenztem Umfang auch in den Zonen der westlichen
Alliierten. Bis zum 31. August 1949 wurden in den Westzonen in 6,08
Millionen Verfahren fast 1.700 Personen als Hauptschuldige, 23.000
als Belastete, 150.000 als Minderbelastete und 1,6 Millionen als
Mitläufer eingestuft. Bis Mitte der 1950er Jahre wurden in
der Bundesrepublik im Rahmen einer Amnestie fast alle verurteilten
Nationalsozialisten begnadigt.
· Entrechtung
Die Entrechtung der Juden in Deutschland während des NS-Regimes
ging in mehreren Phasen vor sich. Sie waren durch die jeweilige
innen- und außenpolitische sowie wirtschaftliche Situation
des Regimes bedingt.
Die erste Phase war der durch die SA organisierte => Boykott
jüdischer Geschäfte (1. April 1933). Vorrangig betrieb
das Regime anfänglich die Säuberung des Beamtenapparates
und die „Gleichschaltung“ der Medien durch Entfernung
„nichtarischer Elemente“. Wirtschafts- und außenpolitisch
motivierte Rücksichtsnahme erzwangen vorläufig eine gewisse
Zurückhaltung. Die „Nürnberger Gesetze“ vom
September 1935 leiteten eine zweite, verschärfte Phase der
Entrechtung ein: Die Ausgrenzung der Juden aus der „deutschen
Volksgemeinschaft“ wurde mit juristischen Mitteln vorangetrieben.
Begleitet von einer Diffamierungskampagne in den Medien, wurde von
März bis Oktober 1938 eine Kette von diskriminierenden Gesetzen
und => Verordnungen erlassen bis hin
zur Einführung von Zwangsvornamen, => Berufsverboten
und der Einstempelung des Kennzeichens „J“ für
„Jude“ in die Reisepässe. Die öffentliche
Kampagne gipfelte in dem reichsweiten => Pogrom
vom 9./10. November 1938 (auch => „Reichskristallnacht“
genannt). In dessen Folge wurden die juristischen Grundlagen für
den Abschluss der staatlich organisierten Aneignung jüdischen
Vermögens (=> „Arisierung“)
geschaffen. Nach dem Novemberpogrom 1938 erhielt die Verfolgung
einen neuen Charakter: Nun wurde der Ausschluss aus der deutschen
Gesellschaft forciert. Federführend in der NS-Judenpolitik
war ab Ende 1939 das Referat IV B 4 des im September 1939 gebildeten
=> Reichssicherheitshauptamtes
(RSHA) unter Adolf Eichmann. Im Zuge des Krieges gegen die Sowjetunion
wurde das RSHA mit der => „Endlösung der
Judenfrage“ beauftragt, zu deren Vorbereitung die Juden
in Deutschland unter Ausnahmerecht gestellt wurden. Es fand seinen
sichtbarsten Ausdruck in der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung
der Juden vom 1. September 1941 mit der erzwungenen Einführung
des „Gelben Sterns“. Wenige Wochen später begann
die systematische => Deportation der Juden
aus dem Reichsgebiet.
·
Finanzamt Moabit-West
Am 30.08.1933 wurde das Berliner Finanzamt Moabit-West mit der zentralen
Durchführung der Beschlagnahmung jüdischen Vermögens
im gesamten Reichsgebiet beauftragt. Die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter
erhielten die Anweisung, bei Bekanntwerden von Ausbürgerungsverfahren
die jeweiligen Steuerakten an das Finanzamt Moabit-West zu übergeben.
Insgesamt führte das Finanzamt Moabit-West von 1933 bis 1940
in 3562 Fällen die Beschlagnahmung durch. Ab November 1938
fiel zudem die Berechnung der Judenvermögensabgabe in den Aufgabenbereich
des Finanzamts Moabit-West. Mit dem Beginn der => Deportationen
1941 wurde die Verwertung des zurückgelassenen Besitzes von
den => Oberfinanzpräsidien übernommen.
Als Folge verlor das Finanzamt Moabit-West an Bedeutung. Nach dem
Erlass der => 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
wurde die Dienststelle für Einziehung verfallener Vermögenswerten
des Finanzamtes Moabit-West zusammen mit dem kompletten Personalbestand
in die neu geschaffene => Vermögensverwertungsstelle
des => Oberfinanzpräsidiums Berlin
eingegliedert.
·
Gestapo
Die Geheime Staatspolizei, im allgemeinen Sprachgebrauch meist abgekürzt
„Gestapo“ genannt, entwickelte sich seit ihren Anfängen
im Frühjahr 1933 binnen kürzester Zeit zu einem der wichtigsten
Überwachungs-, Repressions- und Terrorinstrumente des nationalsozialistischen
Regimes. Die Macht der Gestapo wuchs in dem Maße, indem sie
sich zu einer Politischen Polizei neuen Typs entwickeln konnte,
frei von allen Einschränkungen durch Verwaltung und Justiz.
Das Gesetz über die Gestapo vom 10. Februar 1936 etwa besagt,
dass Gestapo-Angelegenheiten nicht mehr der Nachprüfung durch
die Verwaltungsgerichte unterliegen, so dass die Gestapo bei ihrer
Arbeit in einem rechtsfreien Raum agieren konnte. Heinrich Himmler
gelang es im April 1934, Chef der Gestapo zu werden, nachdem er
zuvor fast überall außerhalb Preußens die Politische
Polizei unter seine Kontrolle bringen konnte. 1939 fasste Himmler,
seit 1936 auch Chef der Deutschen Polizei, Gestapo, Kriminalpolizei
und den SS-Sicherheitsdienst in der Mammutbehörde => Reichsicherheitshauptamt
(RSHA) zusammen. Das RSHA übernahm wenig später die
Koordination der => „Endlösung der Judenfrage“
im gesamten NS-Herrschaftsbereich.
·
Heimeinkaufsvertrag
Seit 1942 wurden ältere jüdische Bürger gezwungen,
sich in ein als „Altersghetto“ beschönigtes Konzentrationslager
(Theresienstadt) „einzukaufen“. Zweck war, ihre ins
Konzentrationslager Theresienstadt und letztendlich in die Vernichtungslager
führende => Deportation zu verschleiern
und sich ihr Vermögen ohne Widerstand übereignen zu lassen.
Die als „Pflegegelder“ erschlichenen Sonderabgaben von
mindestens 25% des Barvermögens dienten der Gestapo zur Geldbeschaffung
und somit zugleich der Finanzierung der Deportationen.
· Holocaust
Das Wort „Holocaust“ kommt aus dem Griechischen und
bezeichnet ein religiöses Brandopfer. Seit der US-amerikanischen
Fernsehserie „Holocaust“ aus dem Jahre 1978 steht der
Begriff in der breiten Öffentlichkeit für die Ermordung
von schätzungsweise 5,6 Millionen Juden und anderer Opfergruppen
während der Zeit des Nationalsozialismus. Die ursprüngliche
Bedeutung des Wortes „Holocaust“ lässt aber die
Assoziation einer Selbst-Opferung der Juden zu, während sie
in Wirklichkeit ermordet wurden. Daher benutzen viele Juden selbst
in der Regel das neu-hebräische Wort „Shoa“, das
„Sturm“, „plötzlicher Untergang“ und
„Verderben“ bedeutet.
·
Judenauktionen
Auf „Judenauktionen“ wurde ein Teil des Besitzes der
deportierten oder geflüchteten Juden, vor allem der als weniger
wertvoll geltende Hausrat, Möbel, Wäsche etc. versteigert.
Die Auktionstermine waren allgemein bekannt. Versteigert wurden
selbst restliche Lebensmittel wie Kartoffeln und Mehl. Juden war
die Teilnahme an den Auktionen untersagt.
· Judenhäuser
In dem am 30.04.1939 erlassenen Gesetz über die Mietverhältnisse
mit Juden wurde festgelegt, dass jüdische Vermieter nur noch
an Juden vermieten durften. Nichtjüdische Vermieter wurden
vom Mieterschutz gegenüber jüdischen Bürgern befreit
und konnten diesen jederzeit kündigen. Dies führte zu
den sogenannten „Judenhäusern“, in welchen nur
Juden lebten. Ziel dieses Gesetzes war die räumliche Trennung
von jüdischen und nichtjüdischen Bürgern. Diese „Ghettoisierung
ohne Ghetto“ erleichterte später die => Deportationen.
· Judenvermögensabgabe
(JUVA)
Die JUVA folgte am 12. November, bald nach der Pogromnacht, auf
die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden
vom 26.04.1938. Der NS-Staat forderte diese so genannte „Sühneleistung“
für den Mord am Angestellten der deutschen Botschaft in Paris,
Ernst vom Rath (09.11.1938) (=> „Reichskristallnacht“).
Der Erlös aus der JUVA sollte eine Mrd. RM betragen. Alle deutschen
Juden, die mehr als 5000 RM besaßen, mussten zunächst
20%, ab Oktober 1939 sogar 25% ihres Vermögens an den Fiskus
abführen. Der eingeforderte Betrag wurde letztendlich mit 1,12
Mrd. RM sogar übertroffen.
· Judenvermögensverzeichnisse
Die Judenvermögensverzeichnisse mussten von Juden selbst in
Folge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens
der Juden vom 26.04.1938 erstellt und in den örtlichen Finanzämtern
abgegeben werden. In diesem Verzeichnis musste der gesamte Besitz
an Liegenschaften, Wertpapieren, etc. aufgelistet werden.
·
Konsulenten
Seit September 1938 durften jüdische Anwälte nur noch
jüdische Klienten als so genannte Rechtskonsulenten vertreten.
Ähnlich verfuhr man ab Juli 1938 mit jüdischen Ärzten,
die nur noch jüdische Patienten behandeln durften und sich
Krankenbehandler nennen mussten.
·
„Nürnberger Gesetze“
Am 15. September 1935 wurden auf dem Reichsparteitag der NSPAP in
Nürnberg das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze
des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verabschiedet. Beide
Gesetze diskriminierten die jüdischen Bürger als Menschen
minderen Rechts. Im Gegensatz zu den mit vollen Rechten versehenen
„Reichsbürgern“, die „deutschen oder artverwandten
Blutes“ sein mussten, konnten Juden fortan nur noch Staatsangehörige
des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein. Als „Volljude“
galt, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte.
Als Bürger minderen Rechts galten auch „Mischlinge“
mit einem oder zwei jüdischen Großelternteilen, die der
jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem
„Volljuden“ verheiratet waren. Alle anderen „jüdischen
Mischlinge“ erhielten das „vorläufige Reichsbürgerrecht“.
Das „Blutschutzgesetz“ stellte Eheschließung und
Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden unter Strafe. Strafbar
für Juden war nun auch die Beschäftigung „arischer“
Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten
oder das Hissen der Hakenkreuzfahne - die ebenfalls auf dem Parteitag
1935 zur Reichsflagge erklärt wurde. Wer nicht Opfer der Diskriminierungen
der „Nürnberger Gesetze“ sein wollte, musste einen
=> „Ariernachweis“ erbringen.
· NS-Volkswohlfahrt
(NSV)
Die NSV war die mit Abstand bedeutendste Wohlfahrtsorganisation
des Dritten Reiches. Sie erwarb in großem Maßstab, u.a.
bei => „Judenauktionen“ den Besitz
deportierter und geflohener Juden, um ihn an „bedürftige
Volksgenossen“ weiterzuleiten.
·
Oberfinanzpräsidium
Die Oberfinanzpräsidien (bis 1937 Landesfinanzämter) waren
die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung
in den Ländern. Sie waren den lokalen Finanzämtern übergeordnet.
Vor allem zwei Dienststellen hatten mit der Überwachung und
Verfolgung von Juden sowie der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens
zu tun: Die 1931 gegründeten => Devisenstellen,
die für die Genehmigung und Überwachung von Devisenbestimmungen
und später auch für die Ahndung von Devisenvergehen zuständig
waren, und die seit Ende 1941 eingerichteten Dienststellen für
die Einziehung von Vermögenswerten (ab Mitte 1942 => Vermögensverwertungsstellen).
Letztere waren mit dem Erlass der => 11.
Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 zuständig
für die Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens
der deportierten, ausgewanderten oder verstorbenen Juden.
·
Pogrom
Pogrom kommt aus dem Russischen und bedeutet „Verwüstung“
oder „Unwetter“. Es bezeichnet gewaltsame Massenausschreitungen
gegen Mitglieder religiöser, ethnischer oder nationaler Minderheiten.
Das schwerste Pogrom während der NS-Zeit war die Pogromnacht
vom 9. zum 10. November 1938. In ganz Deutschland brannten Synagogen,
Angehörige von Sturmabteilung (SA), Schutzstaffel (SS), aber
auch ganz gewöhnliche Nationalsozialisten zertrümmerten
die Schaufenster jüdischer Geschäfte, demolierten die
Wohnungen jüdischer Bürger und misshandelten ihre Bewohner.
Als Vorwand für die Ausschreitungen diente den Nationalsozialisten
die Ermordung Ernst vom Raths, eines Angehörigen der deutschen
Botschaft in Paris, durch den 17-Jährigen Herschel Grynszpan.
Im Anschluss an die Zerstörung wurden die Zahlungen der Versicherungen
an Geschädigte jüdischen Glaubens vom Reich eingezogen,
während die Betroffenen selber für die Schäden aufkommen
mussten. Hinzu kam, dass die Ermordung vom Raths auch als Vorwand
für die => Judenvermögensabgabe
diente.
·
Reichsfinanzverwaltung
Die nach dem Ersten Weltkrieg eingeführte dreigliedrige Struktur
der Finanzverwaltung wurde im wesentlichen bis 1945 beibehalten.
Die Basis bildeten die regionalen Finanzämter, die den Landesfinanzämtern
(ab 1937 umbenannt in Oberfinanzpräsidien) untergeordnet waren.
Den jeweiligen => Oberfinanzpräsidien
waren außerdem die Hauptzollämter und => Devisenstellen
zugeordnet. An der Spitze stand als Zentralbehörde das Reichsfinanzministerium.
· Reichsfluchtsteuer
1931 während der Weltwirtschaftskrise von der Regierung Brüning
zur Bekämpfung der Kapitalflucht erlassene Steuer. Ab 1933
erhielt sie die Funktion einer Sondersteuer für jüdische
Auswanderer. Sie betraf alle jüdischen Auswanderer mit einem
Vermögen über 200.000 RM, ab 1934 über 50.000 RM,
und betrug 25% des steuerpflichtigen Vermögens.
· Reichskommissar
für die Behandlung feindlichen Vermögens (RKV)
Am 15.1.1940 wurde vom Reichsjustizministerium die Feindvermögensverordnung
erlassen. Sie ordnete an, „feindliche Vermögen“
nicht zu enteignen und einzuziehen, sondern unter treuhänderische
Verwaltung zu stellen. Unter „feindliches Vermögen“
fiel nicht nur der inländische Besitz ausländischer Staatsbürger,
sondern auch der inländische Besitz von Deutschen, die ihren
dauerhaften Wohnsitz oder Aufenthalt im feindlichen Staatsgebiet
hatten, auch wenn dieser Aufenthalt gewaltvoll erzwungen war (z.B.
nach => Deportation). Zur völkerrechtskonformen
Zwangsverwaltung wurde ein Reichskommissariat für die Behandlung
feindlichen Vermögens gegründet.
· Reichskristallnacht
Ob die Herkunft des Begriffs dem Volksmund oder der NS-Propaganda
zuzuordnen ist, gilt bis heute als unklar. Der Begriff steht für
die antisemitischen Pogrome in der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938.
Heutzutage werden meist die Begriffe „Pogromnacht“ oder
„Novemberpogrome“ verwendet. (=> Pogrom)
· Reichssicherheitshauptamt
(RSHA)
Das Reichssicherheitshauptamt war eine am 27.09.1939 von Heinrich
Himmler geschaffene Behörde, die sich aus der Sicherheitspolizei
(Sipo) und dem Sicherheitsdienst (SD) zusammensetzte. Dem RSHA unterstanden
alle Polizei- und Sicherheitsorgane des NS-Regimes. Chef des Amtes
war bis 1942 Reinhard Heydrich, nach dessen Ermordung Ernst Kaltenbrunner.
Zu den Befugnissen des RSHA gehörte die Verhängung der
gerichtlich nicht kontrollierbaren „Schutzhaft“ zur
Bekämpfung politischer wie „rassischer“ Gegner.
Das Amt II – Organisation, Verwaltung, Recht – war u.a.
zuständig für die Einziehung so genannten staats- und
volksfeindlichen Vermögens und für Ausbürgerungen.
· Reichsvereinigung
der Juden in Deutschland (RVJD)
Die RVJD war ursprünglich ein im September 1933 unter dem Namen
Reichsvertretung der deutschen Juden gegründeter Dachverband
jüdischer Organisationen, Gemeinden und Vereine in Deutschland.
Nach der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. Juli
1939 wurde sie zwangsweise in Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
umbenannt und dem Reichsinnenminister unterstellt. Ihr mussten alle
in Deutschland lebenden Juden beitreten. Die Aufgaben erstreckten
sich auf soziale und berufliche Unterstützungsmaßnahmen
für jüdische Bürger. Ab Ende 1941 verengte sich die
Tätigkeit mehr und mehr auf Fürsorge und auf erzwungene
Mitwirkung bei der Organisation der => Deportationen.
Bis zur Auflösung der RVJD per Erlass am 10.06.1943 stand sie
unter unmittelbarer Kontrolle der => Gestapo.
Mit der Verwaltung ihres Vermögens wurden die => Oberfinanzpräsidenten
beauftragt.
· Rückerstattung
In Ostdeutschland favorisierte die kommunistisch dominierte Diskussion
ein sozialpolitisches Wiedergutmachungskonzept gegenüber der
Eigentumsrückerstattung an „rassisch“ Verfolgte.
Moderate Restitutionsbemühungen scheiterten schließlich
vor allem am Veto der sowjetischen Militäradministration. Die
DDR wies jede Verpflichtung gegenüber Holocaust-Überlebenden
außerhalb ihres Territoriums und Zahlungsforderungen an Israel
zurück.
Die Rückerstattung in Westdeutschland, d.h. die Rückabwicklung
der Eigentumsverschiebungen, die Resultat von => „Arisierung“
und fiskalischer Ausplünderung während des Nationalsozialismus
waren, wurde durch Militärgesetze in den jeweiligen Besatzungszonen
möglich. Gegen die deutsche Opposition im Stuttgarter Länderrat
machte die amerikanische Militärregierung im November 1947
den Anfang. Die britische und französische Militärregierung
folgten bis 1949. Ziel aller Gesetze war eine möglichst umfangreiche
und zügige Rückerstattung von Eigentum, welches Personen
in der NS-Zeit wegen ihrer Rasse, Weltanschauung oder Religion entzogen
worden war. Die Anfangsjahre waren von erheblichen Problemen bei
der Umsetzung der Gesetze geprägt. Privatleute und mehr noch
die westdeutschen Steuerbehörden zeigten große Widerstände
gegenüber der Herausgabe von Vermögenswerten. Die Alliierten
und jüdische Organisationen arbeiteten an einer Festigung des
Rückerstattungsprogramms, in dessen Folge die Bundesrepublik
1953 das Bundesergänzungsgesetz und 1956 das Bundesentschädigungsgesetz
verabschiedete. Im Rahmen des Luxemburger Abkommens von 1952 entrichtete
die Bundesrepublik 450 Millionen DM an die Jewish Claims Conference
für erbenloses Eigentum in den besetzten Ländern Europas
und rund 3 Milliarden DM in Warenlieferungen an Israel. Nach der
Wiedervereinigung wurden 1992 vom gesamtdeutschen Gesetzgeber die
Restitutionsansprüche NS-Verfolgter im Beitrittsgebiet durch
eine Novellierung des Vermögensgesetzes zur Geltung gebracht.
·
Sicherungsanordnung
Die Sicherungsanordnung (§ 37a des Devisengesetzes vom 1.12.1936)
konnten Zollfahnder bei Verdacht einer geplanten Auswanderung erlassen.
Die vorläufigen Anordnungen wurden von den Devisenstellen geprüft
und anschließend bestätigt. Die Betroffenen konnten nun
nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Ab 1939
wurden die Vermögen von Juden „automatisch gesichert“.
· Steueranpassungsgesetz
1934 von Fritz Reinhardt (Staatssekretär im Reichsfinanzministerium)
formuliertes Gesetz, dem als Präambel voranstellt war: „Die
Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen.“
· Steuerschulden
Um große Firmen und Betriebe von Juden zu => „arisieren“,
wurden ihnen oft von den Behörden angebliche Steuerschulden
vorgeworfen. Durch die zu bezahlenden Geldbußen und Nachzahlungen
wurden die Betroffenen häufig in den Ruin getrieben.
· Stiftung
Zurückgeben
Noch heute profitieren viele Deutsche teilweise direkt oder indirekt
von der Enteignung jüdischer Bürger. In zahlreichen Familien
finden sich z.B. Gegenstände aus ehemaligem jüdischen
Besitz. Allerdings ist diese weit verbreitete Vorteilsnahme juristisch
nicht zu fassen. Zudem sind die Geschädigten häufig nicht
bekannt. Die Stiftung Zurückgeben wurde 1994 von Hilde Schramm,
der Tochter Albert Speers, als Wiedergutmachungsaktion ins Leben
gerufen. Sie bietet den ehemaligen Nutznießern die Möglichkeit,
unabhängig von Gesetzen und Fristen aus freien Stücken
und symbolisch zurückzugeben. Von den Spenden werden in Deutschland
lebende Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen jüdischen
Glaubens oder jüdischer Herkunft gefördert.
·
Umzugsgut
Im Falle einer Auswanderung gab es seit dem 12.12.1938 (Gesetz über
die Devisenbewirtschaftung) strenge Bestimmungen bezüglich
des Umzugsgutes. Jeder Auswanderungswillige musste eine detaillierte
Liste mit den Gegenständen (Umzugsgutverzeichnis) erstellen,
die er mitnehmen wollte. Für Gegenstände aus Edelmetallen,
Perlen und Edelsteinen bestand ein grundsätzliches Ausfuhrverbot.
Am 01.01.1939 wurde das Gesetz verschärft: Nun durften nur
noch Gegenstände mitgenommen werden, die für den unbedingten
persönlichen Gebrauch notwendig waren.
· Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wurde von den => Devisenstellen ausgestellt,
nachdem die => Reichsfluchtsteuer
und alle anderen notwendigen Abgaben gezahlt wurden. Ohne sie war
keine legale Ausreise möglich.
·
Verarmung
Infolge der Verordnungen gegen Juden kam es mit der Zeit zu einer
enormen Verarmung der jüdischen Bevölkerung. Ursache war
der Verlust ihres Besitzes, ihrer Wohnungen, des Arbeitsplatzes
oder ihres Betriebes. So standen 1939 nur noch 16% der jüdischen
Bürger in einem regulären Arbeitsverhältnis.
· Vermögenseinziehung/-verfall
Nach dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und
die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und dem Gesetz
über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens
(beide vom 14.7.1933) konnte das Verhalten von Juden (aber auch
anderer nicht regimekonformer Bürger) als „staatsfeindlich“
definiert und ihr Vermögen mittels einer entsprechenden Verfügung
„zugunsten des Deutschen Reiches“ eingezogen werden.
Mit der => 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
vom 25.11.1941 wurde die Einziehung jüdischen Vermögens
vereinfacht: Sobald ein jüdischer Bürger freiwillig oder
unfreiwillig seinen „gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland“
genommen und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren
hatte, fiel sein Vermögen automatisch an den Staat. Dies traf
bei => Deportation und Auswanderung gleichermaßen
zu.
· Vermögenserklärung
Im Zuge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens
von Juden vom 26.4.1938 mussten Juden ihre Vermögenswerte offen
legen. Bis zum 30.6.1938 hatten all diejenigen eine Vermögenserklärung
abzugeben, deren Vermögen über 5.000 RM lag. Auf Grundlage
dieser Angaben wurde die nach der => Pogromnacht
erhobene => „Judenvermögensabgabe“
berechnet. Sie diente ab 1941 den Dienststellen zur Einziehung von
Vermögenswerten als Grundlage für Erfassung, Verwaltung
und => Verwertung des zurückgelassenen
Besitzes der => Deportierten.
· Vermögensverwertungsstellen
In enger Zusammenarbeit mit der => Gestapo
waren die Verwertungsstellen der Oberfinanzpräsidien ab Ende
1941 für die Verwaltung und Verwertung des Besitzes der deportierten
Juden zuständig.
· 11. Verordnung
zum Reichsbürgergesetz
Nach der am 25.11.1941 erlassenen Verordnung verlor ein Jude die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausland hatte. Das Vermögen des Juden, der seine
deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund dieser Verordnung verlor,
fiel an das Reich. Außerdem sollte „das verfallene Vermögen
zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage im Zusammenhang
stehenden Zwecke dienen“.
· Verordnung über
Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit
und
Verordnung zur Wiederherstellung
des Straßenbildes
Beide Verordnungen wurden von Hermann Göring als Ergebnis einer
Konferenz im Reichsluftfahrtministerium am 12.11.1938 erlassen.
Die erste zwang die deutschen Juden zur Zahlung von einer Milliarde
Reichsmark an das Deutsche Reich (=> Pogrom;
=> Judenvermögensabgabe), die zweite
verfügte, dass die ausstehenden Versicherungsleistungen in
Folge der => Pogrome von 1938 direkt an das
Finanzministerium überwiesen werden sollten. Für die Instandsetzung
der zerstörten Geschäfte und jüdischen Einrichtungen
mussten die Geschädigten selbst aufkommen.
· Vierjahresplan
Der Vierjahresplan wurde 1936 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg
beschlossen. Er sollte Deutschland binnen vier Jahren in die wirtschaftliche
Autarkie führen. Außerdem sollte die Wirtschaft danach
kriegsbereit sowie die Wehrmacht einsatzfähig sein. Die =>
„Arisierung“ der deutschen Wirtschaft war Teil dieses
Plans.
· Wannsee-Konferenz
Am 20. Januar 1942 fand in der Berliner Villa Am Großen Wannsee
56-58 die von Reinhard Heydrich initiierte „Wannsee-Konferenz“
statt. Heydrich war von der NS-Führung mit der =>
„Endlösung der Judenfrage“ beauftragt worden.
Thema der Konferenz war die Koordinierung der Zusammenarbeit aller
an der „Endlösung“ beteiligten Dienststellen. Anwesend
waren 13 Staatssekretäre verschiedener Ministerien sowie hohe
Partei- und SS-Funktionäre.
Ziele und Ergebnisse der Besprechung waren die Planungen zur Ermordung
der europäischen Juden unter ausdrücklicher Federführung
Heinrich Himmlers, des „Reichsführer SS“, und Reinhard
Heydrichs. Ein vorrangiges Ziel der Zusammenkunft war die Einbindung
der vertretenen Institutionen und Ministerien in die Planung und
technisch-organisatorische Umsetzung des systematischen Völkermords.
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