Plakatmotiv "Migrationen 1500-2005"

 

Zuwanderungsland Deutschland: Migrationen 1500-2005 - Die Hugenotten, Deutsches Historisches Museum
22. Oktober bis 12. Februar 2006, Ausstellungshalle von I.M. Pei - Logo DHM

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1. Frühe Neuzeit 1500-1800

 

Die gesellschaftlichen Strukturen der deutschen Territorien und Städte waren ständisch geprägt. Zu diesen Ständen zählten der Adel, die Geistlichen, die Bürger und die Bauern. Am unteren Ende standen die Unterschichten. Teils gehörten sie noch zur ständischen Gesellschaft, teils fielen sie aus ihr heraus. Ein Staatsvolk mit gleichen Rechten und Pflichten wie im modernen Nationalstaat gab es nicht. Auch eine Staatsangehörigkeit im heutigen Sinne existierte nicht. Vielmehr waren die Beziehungen der Stände und Schichten zur Obrigkeit durch je unterschiedliche Rechtsbeziehungen definiert.
Für Zuwanderer galten daher keine allgemeinen Aufnahmeregeln. Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung hing vom Stand, dem sozialen Status und der Konfession jedes einzelnen ab. Von entscheidender Bedeutung waren auch die obrigkeitlichen Ordnungsinteressen.
Im Zuge der konfessionellen Auseinandersetzungen in Europa strömten zahlreiche protestantische Glaubensflüchtlinge in das Heilige Römische Reich. Weitere wanderten von einem Territorium des Reiches in ein anderes zu. Die Landesherren nahmen Migranten nicht nur aus religiösen, sondern auch aus politisch-wirtschaftlichen Motiven auf. Für ihre „Peuplierungspolitik“ benötigten sie Zuwanderer. Diese erhielten mittels Privilegien einen neuen Rechts- und Untertanenstatus.
Gleichzeitig reglementierten die Obrigkeiten die wirtschaftlich erwünschte Arbeitsmigration von Gesinde oder Wandergesellen. Sie gingen zugleich gegen auf der Straße lebende Bettler und Vaganten vor. Diese „herrenlosen“ Menschen galten als Bedrohung der sesshaften Ständegesellschaft.

 

 
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Niederländische Glaubensflüchtlinge
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