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Die ersten ‚Zigeuner’ kamen
Ende des 14. Jahrhunderts wohl aus Indien über Südosteuropa
nach Mitteleuropa. Sie lebten vorwiegend von künstlerischen
Darbietungen, Wahrsagerei, Handel, handwerklichen Tätigkeiten,
Almosen und verdingten sich als Söldner.
Bald gehörten die 'Zigeuner’ zu den am stärksten
verfolgten Gruppen im Heiligen Römischen Reich. Seit
dem Reichstag von 1498 galten sie als 'vogelfrei’. Das
bedeutete, dass sie von jedermann straffrei ausgeraubt, verletzt
und getötet werden konnten. Seit dem 16. Jahrhundert
wurden in allen Teilen des Reiches Verordnungen erlassen,
die sich gegen ‚Zigeuner’ richteten. Man bezichtigte
sie generell des Diebstahls, der Brandstiftung und des Kindsraubs.
Zu den angedrohten Strafen gehörten Auspeitschung, Verstümmelung
und sogar Hinrichtung. Der Begriff ‚Zigeuner’ bezeichnete jedoch nicht immer eine klar abgrenzbare ethnische
Gruppe. Er wurde vielmehr oft als Synonym für eine als
kriminell empfundene „fahrende“, nichtsesshafte
Lebensweise gebraucht. Über den folgenden Link kommen Sie zu der Beschreibung einer „ Räuber- und Spitzbuben-Bande“ aus dem 18. Jahrhundert.
Persönliche
Beschreibung der Räuber und Spitzbuben, 1781
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Kursächsisches
Mandat |
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Kursächsisches Mandat
„Wieder die, Aus denen Heßischen,
und anderen angraenzenden Landen,
Mit Gewalt vertriebene starcke Ziegeuner= Bande“
Dresden 4. April 1722
Druck, 35,3 x 21,7
Berlin, Deutsches Historisches Museum
Do 52/2171.3
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Das Mandat bestimmte, dass männliche
'Zigeuner’ sofort zu erschießen seien. Frauen
und Kinder sollten hingegen in Zucht- und Armenhäuser
gebracht werden. Waren Bestrafungen von 'Zigeunern’
zunächst an konkrete Vergehen gekoppelt gewesen, so drohten
zahlreiche Territorien im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts
pauschal die Todesstrafe an.
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'Zigeunerwarntafel’ |
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Aufschrift: „Jauner u: Zigeiner Straff“
Wohl Herrschaft Oettingen-Wallerstein, wohl 1709/25
Blech, polychrom gefasst, 32,0 x 23,5
Nördlingen, Stadtmuseum Nördlingen, 1698b
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Sogenannte Zigeunerwarntafeln zeigen in drastischen Darstellungen,
welche Strafen 'Zigeunern’ drohten, wenn sie widerrechtlich
in ein Territorium einreisten. Die Metalltafeln waren an Pfosten,
den „Zigeunerstöcken“, angebracht. Diese
Warnzeichen waren im ganzen Reich verbreitet und wurden an
Grenzen, Pässen, Überfahrten und vor Ortschaften
aufgestellt.
Auf der obigen Tafel kann man einen Galgen mit einem Erhängten
erkennen. Im Vordergrund steht ein Mann mit entblösstem
Oberkörper und hinter dem Rücken gebundenen Händen.
Ein Scharfrichter hält einen Strick in der linken Hand,
in der angehobenen Rechten hält er eine Rute, mit der
er auf den Mann einschlägt. Am unteren Rand der Tafel
ist die Aufschrift „Jauner u. Zigeiner Straff“,
„Strafe für Gauner und Zigeuner“, zu lesen.
Die bildhafte Darstellung sollte den des Lesens unkundigen
'Zigeunern’ die ihnen drohenden Strafen verdeutlichen
und sie vom Betreten des Territoriums abhalten. Diese Form
der Bekanntmachung beruhte auf dem alten Rechtsgrundsatz,
dass im Falle eines Rechtsbruchs nur derjenige bestraft werden
dürfe, dem das entsprechende Gesetz zuvor bekannt gewesen
sei.
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