Plakatmotiv "Migrationen 1500-2005"

 

Zuwanderungsland Deutschland: Migrationen 1500-2005 - Die Hugenotten, Deutsches Historisches Museum
22. Oktober bis 12. Februar 2006, Ausstellungshalle von I.M. Pei - Logo DHM

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Staatsangehörigkeit

 

Auch nach der Neuordnung Europas 1815 blieb Deutschland ein Land mit vielen Staaten. Eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gab es im Deutschen Bund nicht. Wer „Deutscher“ war, war verfassungsrechtlich nicht definiert, wer „Preuße“ oder „Sachse“ war dagegen schon.
Die deutschen Einzelstaaten begannen in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts Staatsangehörigkeitsgesetze zu entwickeln. Die Notwendigkeit zur Definition der Staatsangehörigkeit ergab sich auch aufgrund einer wachsenden Zahl von Migranten. Hier galt es, z. B. verbindliche Regeln für die Ableistung der Wehrpflicht oder den Anspruch auf Armenunterstützung zu entwickeln.

  Naturalisationsurkunde für Davino Gianello
 


Naturalisationsurkunde für Davino Gianello



Berlin, 8. März 1848
Handschriftlich, gestempelt, 34,0 x 21,7
Berlin, Deutsches Historisches Museum
Do 87/3 (MfDG)

 

 

Die Naturalisationsurkunde bestätigt dem italienischen Gipsfigurenarbeiter Davino Gianello aus Lucca, dass er „auf sein Ansuchen und zum Zwecke seiner Niederlassung in Berlin und im Kommunalverbande von Berlin in den preußischen Untertanenverband aufgenommen ist“. Das preußische Untertanengesetz von 1842 wurde zum Vorbild für die anderen deutschen Staaten. Es legte fest, dass die Abstammung die preußische Staatsangehörigkeit bestimmte und regelte, unter welchen Voraussetzungen ein „Ausländer“ Preuße werden konnte. Die preußische Staatsangehörigkeit konnte man nach mehrjährigem Aufenthalt erwerben. Die Einbürgerung erfolgte nicht automatisch, sondern musste beantragt werden. Es gab jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung. Damit sicherte sich der preußische Staat gegen ungewollte Einwanderer ab. Davino Gianello hatte also Glück, dass er ein erwünschtes Handwerk betrieb und als Italiener zu einer Zuwanderergruppe gehörte, gegen die die preußische Obrigkeit wenige Vorbehalte hatte.
Mit dem Untertanengesetz schuf Preußen erstmals ein einheitliches preußisches Staatsvolk, das nicht nach Ständen, Klassen, historischen, nationalen oder regionalen Besonderheiten geschieden war. Allerdings wurde der Gleichheitsgedanke für zwei Bevölkerungsgruppen durchbrochen. Die Einbürgerung von ausländischen Juden unterlag der besonderen Zustimmung des Innenministers, und die Staatsangehörigkeit von verheirateten Frauen richtete sich nach der des Ehemannes. Die Ehe mit einem Sachsen hätte demnach für eine Preußin den Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit zur Folge gehabt.

 

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