Das Reichstagsgebäude Am 19. April 1871 beschloß der Deutsche Reichstag den Bau eines
Parlamentsgebäudes. Eine Kommission aus Mitgliedern des Reichstags,
des Bundesrats und der preußischen Regierung wurde beauftragt,
einen passenden Bauplatz ausfindig zu machen und ein Bauprogramm aufzustellen,
auf dessen Grundlage ein Architekten-Wettbewerb ausgeschrieben werden
konnte. Als Bauplatz wurde das Grundstück des Grafen Athanasius
Raczynski an der Ostseite des Königsplatzes in Aussicht genommen,
und bereits im Dezember wurde ein internationaler Wettbewerb ausgeschrieben,
an dem sich 122 Architekten beteiligten. Aus diesem Wettbewerb ging,
nach der Entscheidung der Jury im Juni 1872, Ludwig Bohnstedt aus Gotha
als Sieger hervor. Der preisgekrönte Entwurf konnte jedoch nicht
verwirklicht werden, da Graf Raczynski sich weigerte, das Grundstück,
auf dem sein von August Strack zwischen 1844 und 1847 errichtetes Palais
stand, zu verkaufen. Der Reichstag beschloß deshalb,
die Suche nach einem Bauplatz fortzusetzen, eine Suche, die erst 1881
zu Ende war, als der Reichstag dem Antrag zustimmte, das Gelände
an der Ostseite des Königsplatzes, das nach langwierigen Verhandlungen
mit dem Sohn und Erben des Grafen Raczynski jetzt zum Verkauf stand,
zu erwerben. Im Februar 1882 wurde ein neuer Architekten-Wettbewerb
ausgeschrieben, zu dem allerdings nur Architekten "deutscher Zunge"
zugelassen waren. Aus den ungefähr 190 Einsendungen gingen der
Frankfurter Paul Wallot und der Münchner Friedrich von Thiersch
als Sieger hervor; beide erhielten einen ersten Preis. Da aber Wallot
mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte wurde er mit der Ausführung
beauftragt. Aufgrund von Einwänden von verschiedener Seite mußte
Wallot seinen Plan mehrmals überarbeiten, bis mit dem Bau begonnen
werden konnte; am 9. Juni 1884 fand die feierliche Grundsteinlegung
statt. Nach zehn Jahren Bauzeit konnte der Reichstag mit einer feierlichen
Schlußsteinlegung am 5. Dezember 1894 übergeben werden. |
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