Der steigende Raumbedarf, der sich bereits seit der Einführung
der Diäten für die Abgeordneten im Dezember 1906 bemerkbar
gemacht hatte, wuchs nach 1918, als der Reichstag mit der Einführung
der parlamentarischen Demokratie die Rolle der Vertretung des souveränen
Volkes übernahm, noch einmal erheblich. Zwei Wettbewerbe für
einen Erweiterungsbau, die 1927 und 1929 ausgeschrieben wurden, führten
zwar zu konkreten Ergebnissen; aber keiner der prämierten Entwürfe
wurde realisiert.
Am 27. Feburar 1933 ging der Plenarsaal des Gebäudes in Flammen
auf. Noch am gleichen Abend wurde der junge Holländer Marinus van
der Lubbe verhaftet und zusammen mit vier kommunistischen Politikern
vor dem Reichsgericht in Leipzig der politisch motivierten
Brandstiftung angeklagt. Im Dezember 1933 wurden alle Angeklagten außer
van der Lubbe, der zum Tode verurteilt wurde, freigesprochen. Die These,
die Nationalsozialisten hätten das Gebäude selbst in Brand
gesteckt, ist immer noch heftig umstritten, besitzt aber ein hohes Maß
an Plausibilität.
Seit dem Brand wurde die Kroll-Oper an der Westseite des Königsplatzes
als provisorisches Reichstagsgebäude genutzt. Hier beschloß
das Parlament in seiner Sitzung am 23. März 1933 mit den Stimmen
aller Parteien, ausgenommen denen der Sozialdemokraten, das sogenannte
"Ermächtigungsgesetz", mit dem der Regierung diktatorische
Vollmachten eingeräumt wurden, die einer Entmachtung des Parlaments
gleichkamen. Das Reichstagsgebäude, das von den Nationalsozialisten
notdürftig instandgesetzt und für Propagandaausstellungen
genutzt wurde, kam im "Kampf um Berlin" unter schweren Beschuß
der sowjetischen Artillerie und brannte vollständig aus. Schon
kurz nach Kriegsende begann die Diskussion um die Frage Abbruch oder
Wiederaufbau. Die Sprengung des Schlosses dürfte erheblich dazu
beigetragen haben, daß sich schließlich die