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1954 regte der SPD-Abgeordnete Ernst Paul an, dass der Deutsche Bundestag nach dem Vorbild des schwedischen „Ombudsmannes“ einen Wehrbeauftragten benennen solle. Dieser Mittler zwischen dem zivilen Bereich und den Streitkräften hat sicherzustellen, dass die Grundrechte der Soldaten und die Grundsätze der Inneren Führung nicht verletzt werden. Jeder Soldat kann sich direkt an ihn wenden. 1959 trat der erste, auf fünf Jahre gewählte Wehrbeauftragte sein Amt an. Mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Claire Marienfeld oblag diese Aufgabe erstmals einer Frau.