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Die Schutzimpfung gegen Pocken wurde um 1800 in vielen Ländern Europas eingeführt und bald durch Impfgesetze zur Pflicht gemacht. Preußen führte 1816 die Impfung ein. Alle Kinder mußten im ersten Lebensjahr und mit 12 Jahren geimpft werden. Über die erfolgte Impfung wurde eine kostenfreie Bescheinigung ausgestellt.