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Im Oktober 1948 legte der Deutsche Volksrat in der Sowjetischen Besatzungszone den Entwurf einer „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ vor, der am 30. Mai 1949 vom 3. Deutschen Volkskongreß bestätigt wurde. Dieser Entwurf war zunächst für einen einheitlichen deutschen Staat konzipiert. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes für die westlichen Besatzungszonen und der Konstituierung des Bundestages erklärte sich der Deutsche Volksrat am 7. Oktober 1949 zur provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik und setzte die Verfassung für das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone in Kraft.