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Im Juli 1948 beauftragen die Militärgouverneure der Westzonen die Ministerpäsidenten der Länder mit der Ausarbeitung einer Verfassung. Der zu diesem Zweck geschaffene Parlamentarische Rat verabschiedete am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 8 Stimmen das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, das nach Zustimmung der Alliierten am 24. Mai für das Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen inkraftgesetzt wurde. Mit der Bezeichung „Grundgesetz“ sollte der provisorische Charakter dieser Verfassung eines deutschen Teilstaates verdeutlicht werden.