• Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden zur Hauptverhandlung gegen den 1941 verhafteten kommunistischen Maler und Grafiker Karl von Appen, 1942

Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden zur Hauptverhandlung gegen den 1941 verhafteten kommunistischen Maler und Grafiker Karl von Appen

Dresden, 20. März 1942
Papier
29,7 x 21 cm
Inv.-Nr.: Do2 2003/213

Appen wurde unter anderem wegen "Rundfunkverbrechen“ verurteilt und anschließend im Strafgefangenenlager Nieder-Roden bei Frankfurt am Main bis zum Kriegsende inhaftiert.

Dieses Objekt ist eingebunden in folgende LeMO-Seite:
Rundfunkpropaganda für das Ausland im Zweiten Weltkrieg

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