Die Arbeitslosigkeit erreichte in Deutschland 1932 ihren Höhepunkt. Im Zuge einer Stabilisierung der Weltwirtschaft sowie verschiedener Wirtschaftsprogramme und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sank die Zahl der Arbeitslosen in den folgenden Jahren. Dazu trug auch der 1931 eingeführte freiwillige Reichsarbeitsdienst bei, der ab 1935 für männliche Jugendliche und ab 1939 auch für weibliche Jugendliche obligatorisch wurde. Ein entscheidender Faktor zur Verringerung der Arbeitslosigkeit unter dem NS-Regime war die Aufrüstung.
Quelle: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1939/40
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Die Arbeitslosenversicherung 1927
NS-Innenpolitik
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