• [Merkblatt zum vaterländischen Hilfsdienst, 1916]

Merkblatt zum Gesetzentwurf betreffend den vaterländischen Hilfsdienst

Arthur Stadthagen
Berlin, 1916
22,5 x 14,5 cm
Inv.-Nr.: R 66/2188

Am 5. Dezember 1916 trat das Gesetz zum "Vaterländischen Hilfsdienst" in Kraft, das eine allgemeine Arbeitspflicht für alle nicht kriegsdienstfähigen Männer zwischen dem vollendeten 16. und 60. Lebensjahr festschrieb.

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Das Hilfspflichtgesetz

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