Fotografin: Liselotte Orgel-Köhne, geb. Purper
Schwerin, 1943
6 x 6 cm
© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inv.-Nr.: Orgel-Köhne 6777/6
Für weibliche Jugendliche ab 18 Jahren wurde 1939 der sechsmonatige Reichsarbeitsdienst (RAD) verpflichtend. Die "Arbeitsmaiden" halfen in der Landarbeit, in Heimen oder Privathaushalten. Ab 1941 verlängerte sich der RAD um ein halbes Jahr "Kriegshilfsdienst". Er wurde häufig in Rüstungs- oder Verkehrsbetrieben abgeleistet.
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Die NS-Frauenpolitik
Alltagsleben
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