Eine im September 1941 in Kraft getretene Polizeiverordnung sah vor, dass im Deutschen Reich alle Juden über sechs Jahre in der Öffentlichkeit den Judenstern "sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks" und "fest angenäht" tragen mussten. Der Stoff mit aufgedrucktem Stern war Meterware und musste von den Betroffenen über die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" erworben werden. "Nicht ordnungsgemäßes" Tragen des gelben Sterns führte zu harten Strafen.
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Rückblick: September 1941 - Einführung der Kennzeichnungspflicht für Juden im Deutschen Reich
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