aus: Leipziger Illustrirte Zeitung, 13. November 1858, S. 309
© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inv.-Nr.: Gr S 57/12702
Staatliche Verbote der Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren wurden immer wieder missachtet. Gesetze und Verordnungen über Kinder unter 14 Jahren verboten deren Beschäftigung nicht, sie regulierten lediglich, dass den Kindern ein rudimentärer Schulbesuch möglich sein sollte.
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Das "Fabrikproletariat"
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