Friedrich Wilhelm Kullrich (Stempelschneider)
Frankfurt/Main, 1876
Silber
D 2,4
© Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inv.-Nr.: N 90/860
Am 22. September 1875 wird die "Verordnung betr. die Einführung der Reichswährung" erlassen. Diese schließt die 1871 begonnene Reichsmünzreform ab: Mit Wirkung zum 1. Januar 1876 gilt nun für das gesamte Deutsche Reich die Mark zu 100 Pfennig als einheitliche Währung.
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Chronik 1875
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